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Rottenneighbor: Die bösen Nachbarn im Netz

VON JÖRG ISRINGHAUS - zuletzt aktualisiert: 29.08.2008 - 07:57

Düsseldorf (RP). Auf der Internetseite „rottenneighbor.com“ kann jeder seine Nachbarn anonym verunglimpfen. Datenschutzbeauftragte sind empört, doch der Betreiber der Seite sitzt in den USA und ist rechtlich fast unangreifbar.

Die Farbe Rot steht für böse, Grün für gut. Möglichst jeder soll die Systematik der Internetseite rottenneighbor.com (englisch für „mieser Nachbar“) auf den ersten Blick verstehen. Denn das Angebot appelliert an den niedrigen Instinkt, Nachbarn oder andere unliebsame Mitmenschen zu verunglimpfen. „Dieser Mann stinkt und ist faul“, ist bei den Düsseldorfer Einträgen etwa zu lesen, oder „Ein Abzocker, der Steuern hinterzieht“, alles auf einer Straßenkarte mit rotem Häuschen-Logo so genau platziert, dass der Betroffene – wenn er nicht sowieso namentlich genannt wird – für die Anwohner leicht zu identifizieren ist. Entsprechend harsch fällt das Urteil der Datenschutzbeauftragten für NRW aus. „Nach deutschem und europäischen Maßstäben absolut unzulässig“, so Sprecherin Bettina Gayk.

Das Problem: Juristisch ist der Seite schwer bis gar nicht beizukommen. Weil der Betreiber in den USA sitzt, gelten andere Datenschutz-Richtlinien. „Mittlerweile hat sich auch die Europäische Datenschutzbehörde eingeschaltet, bisher aber noch ohne greifbares Ergebnis“, so Gayk. Zwar verschicke man Verwaltungsanordnungen und Bußgelder, das sei aber völlig wirkungslos. Dabei häufen sich die Beschwerden über das Schmäh-Portal, klagen auch in den USA immer mehr Diffamierte. Unter Umständen sei das sogar finanziell aussichtsreich, so Gayk, aber „keine leichte Sache“. Das weiß auch Rechtsanwalt Hagen Hild von der Augsburger Anwaltskanzlei Hild & Kollegen, die sich auf Internetrecht spezialisiert hat. „Wir schalten in solchen Fällen einen amerikanischen Anwalt ein, der mit Schadensersatzansprüchen droht“, so Hild. Das habe in ähnlich gelagerten Fällen schon funktioniert, sei aber längst nicht garantiert.

Ein schwacher Trost für Betroffene, die sich plötzlich selbst an den virtuellen Pranger gestellt sehen. Wählt man auf der Seite etwa die Stadt Düsseldorf – „Rotten Neighbor“ benutzt die Landkarten von Google Maps –, so erscheinen gleich Dutzende von roten Häusern. Grüne, also gute Häuser sind kaum zu finden. Jedes rote Haus markiert einen meist beleidigenden, immer aber unangenehmen Eintrag. Dies hat nun auch die Landesmedienanstalt (LfM) NRW auf den Plan gerufen. Das Portal mache in Deutschland den Weg für Verunglimpfungen und erhebliche Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte frei, so LfM-Direktor Norbert Schneider. Es sei nicht hinnehmbar, dass Google das Kartenmaterial dafür bereitstelle. Bei Google will man davon nichts hören. Das Unternehmen habe keinerlei Einfluss auf den Inhalt oder auf die von einzelnen Nutzern eingestellten Beiträge, sagte Sprecherin Lena Wagner. Der Betreiber nutze wie tausende andere Website-Anbieter weltweit das kostenlose Google-Kartenmaterial.

Eigentlich sollte die Plattform „Rotten Neighbor“ dazu dienen, vor einem Umzug die Nachbarschaft kennen zu lernen, behaupten die Betreiber auf der Webseite. Tatsächlich jedoch tobt sich dort eine fragwürdige Selbstjustiz aus, herrscht vorwiegend ein rüder Gossenton. Die Absender der Schmähungen bleiben in der Regel anonym, müssen nichts befürchten. Einzige Chance der Betroffenen: Mit kleinen Fähnchen lässt sich gegen einen Eintrag protestieren. Häufen sich die Fähnchen, kann der Betreiber den Eintrag löschen. Gayk: „Das passiert in letzter Zeit angeblich häufiger.“

Sorge bereitet den Datenschutzbeauftragten, dass es immer mehr um sich greift, persönliche Daten von sich selbst oder von anderen im Internet preiszugeben. So würden die Langzeitfolgen nicht bedacht. „Was im Internet steht, ist nicht so leicht aus der Welt zu schaffen, es wird bearbeitet, kopiert, gespiegelt, verbreitet sich weiter und weiter“, warnt Gayk. Bleibt nur die Hoffnung, dass es hierzulande so wenige miese Nachbarn gibt, dass die Internet-Plattform ein Insider-Forum bleibt. Angesichts der unendlich vielen Nachbarschaftsstreitigkeiten, die vor Gericht ausgetragen werden, erscheint diese Hoffnung allerdings mehr als fraglich.

Quelle: RPMANTEL

 
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