Abschaffung der Störerhaftung Die WLAN-Revolution und ihre Folgen

Berlin · Hotels, Restaurants und Cafés können künftig kostenloses WLAN anbieten, ohne für illegale Downloads haften zu müssen. Es ist eine kleine Revolution mit weitreichenden Folgen – für Anbieter und Anwender.

 Kostenlose WLAN-Netze dürften in deutschen Städten bald Standard sein.

Kostenlose WLAN-Netze dürften in deutschen Städten bald Standard sein.

Foto: dpa, jst jai

Hotels, Restaurants und Cafés können künftig kostenloses WLAN anbieten, ohne für illegale Downloads haften zu müssen. Es ist eine kleine Revolution mit weitreichenden Folgen — für Anbieter und Anwender.

Gute Nachricht für alle Nutzer von Smartphones und Laptops, schlechte Nachricht für Abmahnanwälte, eine durchwachsene Meldung für die Telefonkonzerne: Die große Koalition in Berlin hat sich dazu durchgerungen, die sogenannte Störerhaftung bei WLAN in Deutschland ab Herbst komplett abzuschaffen.

Im Klartext: Firmen, Privatpersonen und insbesondere Hotels, Restaurants und Cafés haften nicht mehr dafür, falls Nutzer über deren WLAN-Hotspots Filme oder Musik illegal tauschen oder laden. "Das ist eine gute Entwicklung auch für Düsseldorf und das Rheinland", sagt Giuseppe Saitta, Chef des hiesigen Verbandes der Hotel- und Gastronomiebetreiber (Dehoga) und Betreiber mehrerer schicker Lokale, "da werden bald viele hundert Cafés und Restaurants freies WLAN für ihre Gäste ohne jede Restriktion einführen." Begeistert ist auch Thomas Jarcombek, der als Düsseldorfer Bundestagsabgeordneter der CDU die neue Regelung mit ausarbeitete: "Endlich erhalten wir bei Hotspots eine ähnlich freiheitliche Regelung wie beispielsweise in den USA, das macht den Bürgern das Leben leichter."

Machtwort der Kanzlerin

Dabei brachte anscheinend ein Machtwort von Bundeskanzlerin Angela Merkel die Entscheidung beim jahrelangen Streit um die Hotspots. Speziell die Musik- und Filmindustrie hatte sich dagegen gewehrt, dass Anbieter von WLAN-Hotspots nicht mehr kontrollieren müssen, ob über ihre Funkstationen Inhalte illegal versandt oder geladen werden - also müssen sich bisher Bürger bei den meisten Hotspots relativ aufwendig anmelden. Künftig ist dagegen überhaupt keine Anmeldung mehr notwendig - Anbieter können sie allerdings weiterhin fordern, wenn sie wollen. Auch eine Zugangsverschlüsselung muss nicht verlangt werden.

Die Zustimmung zur Reform ist breit. "Das wird zu spürbaren Erleichterungen für die Betreiber und Nutzer öffentlicher WLAN-Netze führen, sagt Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Branchenverbandes Bitkom. "Das ist wirklich ein erfreulicher Durchbruch", sagt NRW-Medienminister Franz-Josef Lersch-Mense (SPD). Immerhin hatte sich NRW in Berlin schon seit mehr als einem Jahr für eine liberale WLAN-Regelung eingesetzt. Und Oliver Süme vom Kölner Verband der Internetwirtschaft (eco) begrüßt die "überaus gute Nachricht", "denn jahrelang war Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern eine echte Hotspot-Wüste."

Entwicklung mit zwei Seiten

Für Telekom, Vodafone und Co. hat die neue Entwicklung zwei Seiten. "Die Bürger können nun viele Millionen Euro an Mobilfunkgebühren sparen, wenn sie künftig einen Teil ihres Datenverkehrs in kostenlosen Hotspots abwickeln", sagt Torsten Gerpott, Wirtschaftsprofessor an der Universität Duisburg Essen, "andererseits können die Telefonkonzerne sich auf steigende Nachfrage nach superschnellen Online-Anschlüssen per Festnetz einstellen. Ein guter Webzugang wird nun ja für viele Gastronomiebetriebe ein Wettbewerbsvorteil."

Dabei drängte im Hintergrund auch die Europäische Union auf eine liberalere WLAN-Regelung in Deutschland. Im März hatte ein Gutachten des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof es schon als rechtswidrig bezeichnet, wenn hierzulande Anbieter eines WLAN in Bars oder Hotels für illegale Aktivitäten von Kunden zur Rechenschaft gezogen werden - in Frankreich oder Skandinavien undenkbar. "Diese europäische Dimension gab der Debatte eine neue Richtung", sagt Netzpolitiker Jarzombek.

Bitte kein Online-Banking

Was bedeutet dies alles für private Haushalte? Auch sie können ihr WLAN nun für jedermann öffnen, müssen aber vorsichtig sein. "Das WLAN für die eigene Nutzung muss verschlüsselt sein und getrennt vom offenen Zugang" sagt Jarzombek. Er warnt gleichzeitig davor, sensiblen Datenverkehr in kostenlosen Hotspots abzuwickeln. "Online-Banking sollte man unbedingt über das eigene Netzwerk und nicht über einen Hotspot abwickeln." Falls nun Nachbarskinder über das eigene WLAN Daten illegal laden, ist Ärger aber nicht völlig ausgeschlossen: Es ist denkbar, dass man aufgefordert wird, den Zugang bei wiederholter strafbarer Nutzung zu sperren.

Dabei greift die neue Regelung einen Trend auf. Die weltweit größte Imbisskette, McDonalds, bietet bereits für Kunden auch in Deutschland freies WLAN in den Lokalen - das Risiko der Haftung spielte bei dem US-Giganten schon bisher keine Rolle. Die Telekom bietet Kunden die (angemeldete) Nutzung von mehr als eine Million Hot-Spots in Deutschland an - das bindet die Nutzer. Und soeben kündigte Unitymedia an, dass angemeldete Nutzer künftig mehr als eine Million Hotspots nutzen können. Auch Restaurantbesitzer Saitta ging der Entwicklung voran: In einem seiner Lokale hat er freies WLAN ohne Anmeldung bereits eingeführt.

(RP)
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