Düsseldorfer Familie wehrt sich: Ebay: Wie Betrüger Identitäten stehlen
VON CHRISTIAN HERRENDORF - zuletzt aktualisiert: 16.09.2008Düsseldorf (RP). Unter dem Namen einer Düsseldorfer Familie hat ein Unbekannter Bügeleisen im Internet versteigert, das Geld kassiert, die angebotene Ware aber nie verschickt. Bei ihren Nachforschungen stellten die Brandenburgs entsetzt fest, wie leicht den Tätern der Betrug gemacht wird.
Als bei Familie Brandenburg das Telefon klingelt, ahnt Mutter Manuela noch nicht, dass sie schon bald zur Expertin für Internetrecht wird. „Wann kann ich das Bügeleisen abholen, das ich bei Ihnen ersteigert habe?“, fragt der Herr am anderen Ende der Leitung. „Welches Bügeleisen? Wir haben kein Bügeleisen versteigert“, antwortet Manuela Brandenburg.
Der Anrufer aber ist sicher und weiß auch einen Benutzernamen zu nennen: „Brandenburg-2006“. Die Brandenburgs gucken beim Auktions-Portal Ebay nach und finden einen Anbieter, der unter ihrem Namen mit ihrer Adresse Bügeleisen versteigert. Nur die Kontonummer des Versteigerers kennt die Familie nicht.
Der Versuch, die laufenden Auktionen und den Missbrauch ihres Namens zu stoppen, macht Manuela Brandenburg zur Vorkämpferin gegen Internet-Betrug.
Keiner übernimmt Verantwortung
Entscheidende Motivatoren auf diesem Weg sind ausgerechnet die Unternehmen, von denen Manuela Brandenburgs annahm, sie wären an ihren Hinweisen interessiert. Aber sowohl Ebay als auch die Postbank, über deren Konten die Täter das ergaunerte Geld verschoben, weisen die Verantwortung von sich.
Bei der Hotline von Ebay erfährt die Düsseldorferin, dass sie ein Identifizierungsverfahren durchlaufen muss, bevor das Unternehmen eine Auktion stoppt. Die Brandenburgs faxen die dazugehörigen Seiten zu Ebay – und nichts passiert. Am nächsten Morgen stehen die Auktionen nach wie vor im Netz. Der nächste Anruf bei Ebay bringt nur eine Erkenntnis: Das Fax ist nicht bearbeitet worden.
Manuela Brandenburg erstattet Anzeige, um deutlich zu machen, dass sie nicht Täter, sondern Opfer der Betrüger ist. Mit der Polizei ruft sie auch bei der Postbank an, um zu klären, wie jemand unter ihrem Namen Geld transferiert.
Dadurch erfährt sie, dass das Konto zwar nicht auf ihren Namen läuft, dort aber Zahlungen für verschiedene Nutzer eingehen, die das Geld dann auf ausländische Konten weiterschieben – auch jemand, der sich Brandenburg nennt. Einen Weg, das Geld zurückzuholen, gebe es nicht, erklärt die Mitarbeiterin der Postbank. Das verhinderten mehrere Urteile zum Onlinebanking.
So hat das Landgericht Berlin entschieden, dass eine Bank bei Überweisungen im Internet (im Gegensatz zu schriftlichen Überweisungen) nicht prüfen muss, ob Namen und Kontonummer übereinstimmen. Folglich ist sie auch nicht verpflichtet, Geld, das falsch überwiesen wurde, zurückzuholen. Dies ist nur dem Überweisenden möglich, indem er sich an den falschen Empfänger wendet. Auf gut deutsch: Sobald die Überweisungen der Betrogenen wert gestellt waren, war ihr Geld weg.
Kampf für den Schutz von Ebay-Nutzern
Nachdem Manuela Brandenburg diese juristische Lektion gelernt hatte, setzt sie sich selbst für den Schutz der Ebay-Kunden ein, auch da das Unternehmen auch am übernächsten Tag nicht reagiert.
Sie schreibt alle Ebay-Nutzer an, die beim Betrüger etwas ersteigert haben, schildert den Fall und bittet sie nicht zu zahlen beziehungsweise Überweisungen rückgängig zu machen. Zumindest eine Käuferin rettet so ihr Geld. Die anderen verlieren zwischen 150 und 170 Euro.
Ebay sieht abgesehen vom Identifizierungsverfahren der Deutschen Post keine Möglichkeit, die Nutzer zu schützen. „Wir müssen erst einmal sicherstellen, dass jemand, der geschützt werden soll, auch tatsächlich derjenige ist, der er vorgibt zu sein.
Und wir müssen verhindern, dass jemand einen anderen als Betrüger anzeigt und sperren lassen will, weil dieser in Wahrheit sein Konkurrent bei Ebay ist“, sagt Unternehmenssprecherin Maike Fuest.
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