Facebook, Twitter, Xing, Instagram Facebook-Account & Co. löschen – so regeln Sie Ihren digitalen Nachlass

Facebook-Account, E-Mail-Konto und Profile von Twitter, Snapchat und Instagram – auch in der Online-Welt hinterlassen wir einen Nachlass. Aber was passiert nach unserem Tod mit den Accounts bei Facebook und Co.? Und wie können wir vorsorgen?

 Nicht alle Profile müssen nach dem Tod zwangsläufig gelöscht werden. Facebook bietet etwa einen Gedenkzustand an.

Nicht alle Profile müssen nach dem Tod zwangsläufig gelöscht werden. Facebook bietet etwa einen Gedenkzustand an.

Foto: dpa-tmn/Andrea Warnecke

Es gibt Statistiken, die besagen, dass etwa alle zwei Minuten ein Facebook-Nutzer stirbt. Dann liegt es an den Angehörigen, sich um den Nachlass zu kümmern – dazu gehören auch die Nutzerprofile auf diversen Plattformen. Allerdings hinterlassen die wenigsten Verstorbenen die Zugangsdaten für ihre sozialen Netzwerke. Für die Hinterbliebenen wird es enorm schwer, wenn sie den Login nicht kennen.

Wie lässt sich der Tod bei Facebook melden?

Das Melden eines Todesfalls wird bei Facebook relativ klar geregelt. Es gibt das Formular "Besondere Anfrage bezüglich des Kontos einer verstorbenen Person". Dieser Antrag muss ausgefüllt werden, denn Facebook braucht einige Informationen, um weitere Maßnahmen treffen zu können.

  • Den Namen der Person, die das Formular ausfüllt
  • Den Namen der verstorbenen Person
  • Die E-Mail-Adresse, mit der das Konto betrieben wird
  • Die Chronik-URL der verstorbenen Person
  • Angaben darüber, in welcher Beziehung die Person zum Verstorbenen steht
  • Ein Todesdatum samt Todeszeitpunkt
  • Einen Nachweis über den Tod (Sterbeurkunde oder einen anderen Nachweis einer offiziellen Behörde)

Danach muss direkt entschieden werden, wie Facebook mit dem Konto verfahren soll, denn es gibt zwei Wahlmöglichkeiten:

  • Löschung des Facebook-Kontos samt aller Inhalte wie Videos und Bilder
  • Das Konto in den Gedenkzustand versetzen

Wer sich nicht sicher ist, kann das Konto vorübergehend in den Gedenkzustand versetzen lassen. Das hat den Vorteil, dass erst einmal der Zugriff auf das Profil gewährleistet bleibt – samt Inhalt. Sofern Sie also irgendwann einmal Daten wie Texte, Videos oder Bilder sichern möchten, ist das möglich. Das geht natürlich nicht, wenn das Konto direkt gelöscht wird. Es gibt später immer noch die Option, das Konto entfernen zu lassen.

Übrigens gibt es keine Möglichkeit, die Login-Daten ausgehändigt zu bekommen. Das ist Facebook aufgrund von Datenschutzgründen nicht erlaubt. Auch nicht, wenn es sich um einen Familienangehörigen handelt.

Was ist besser: Gedenkzustand oder Facebook-Profil löschen lassen?

Die Funktion, das Profil in den Gedenkzustand zu versetzen, bietet Freunden, Bekannten, Verwandten und anderen Trauernden die Möglichkeit, an der Pinnwand des Verstorbenen eine Nachricht zu hinterlassen. Das Konto ist dann nur eingeschränkt verfügbar und bietet folgende Besonderheiten:

  • Kein anderer User bekommt einen direkten Zugriff auf das Konto.
  • Ein Konto im Gedenkzustand lässt sich nicht mehr bearbeiten oder verändern. Das bedeutet auch, dass keine Freunde entfernt oder hinzugefügt werden können.
  • Inhalte wie Bilder oder Fotos lassen sich weder löschen noch bearbeiten.
  • Abhängig von den Einstellungen bezüglich der Privatsphäre haben Freunde die Möglichkeit, in der Chronik Erinnerungen zu teilen.
  • Es können nach wie vor private Nachrichten an den verstorbenen Nutzer geschickt werden.
  • Inhalte, die von dem Verstorbenen geteilt wurden, bleiben auf Facebook erhalten und sind nach wie vor einsehbar.
  • Das Gedenkzustand-Profil erscheint nicht öffentlich.
  • Es gibt keine Geburtstagserinnerungen und der Account wird niemandem als Freund vorgeschlagen.

Wer sich für die Löschung entscheidet, muss sich darüber klar sein, dass damit auch alle Daten entfernt werden. Dazu gehören:

  • Statusmeldungen
  • Videos
  • Bilder
  • Texte

Das Facebook-Konto ist anschließend nicht mehr aufrufbar und auch auf die Daten besteht keine Zugriffsmöglichkeit mehr.

Was passiert mit anderen Social-Media-Accounts?

Auch auf anderen Portalen wie Snapchat, Twitter oder Google stellt sich die Frage, wie mit den Profilen zu verfahren ist, wenn der Besitzer tot ist.

Was passiert im Fall des Todes mit dem Twitter-Account?

Accounts bei Twitter lassen sich im Todesfall löschen, das Vorgehen ist aber etwas aufwendiger. Wer das Konto eines Verstorbenen löschen lassen möchte, muss sich via Kontaktformular an Twitter wenden. Dabei kann der Verwandte dann angeben, ob der Account final gelöscht werden soll oder eher eine Archivierung gewünscht wird. Wie lange die Bearbeitung dauert, hängt von der aktuellen Auslastung der Mitarbeiter ab.

Was passiert bei Tod mit dem Instagram-Account?

Die Beziehung von Instagram und Facebook ist auch für den Fall des Todes nicht zu übersehen. Auch bei Instagram kann das Konto wahlweise in den Gedenkzustand versetzt oder eine Löschung durchgeführt werden. Dafür gibt es im Hilfebereich eine separate Anleitung, die Angehörigen bei der Beantragung hilft. Legitimierte Familienangehörige können relativ problemlos eine Löschung beauftragen.

Was passiert im Todesfall mit dem Pinterest-Account?

Pinterest macht es Angehörigen, die sich um den digitalen Nachlass eines Verwandten kümmern, nicht gerade leicht. Auf der Hilfeseite gibt es ebenfalls nicht viele Hinweise. Es ist nötig, den Support bezüglich der Löschung des Social-Media-Accounts zu kontaktieren.

Was passiert im Fall des Todes mit dem LinkedIn-Account?

Angehörige bekommen bei LinkedIn die Möglichkeit, die Entfernung eines Kontos zu beantragen, wenn der Nutzer verstorben ist. Das Unternehmen stellt hierfür auf der Netzwerk-Plattform einen Link zur Verfügung, der zu einem entsprechenden Formular führt.

Was passiert bei Tod mit dem Xing-Account?

Bei Xing ist Geduld notwendig, wenn Sie einen Todesfall melden wollen. Das Netzwerk löscht das Profil zwar problemlos, versucht aber sicherheitshalber noch, den Verstorbenen zu kontaktieren, bevor es den Account wirklich löscht. Währenddessen wird das Konto auf unsichtbar gestellt. Nach drei Monaten führt das Unternehmen die Löschung des Xing-Profils dann vollständig durch.

Was passiert im Todesfall mit E-Mail-Konten?

Bei den deutschen E-Mail-Anbietern Web.de und GMX kann der Angehörige mit einem Erbschein den Zugang zu dem Postfach erhalten und dieses auf Wunsch dann auch online mit wenigen Klicks löschen. Anders sieht es hingegen bei Yahoo aus. Dort bekommen Erben zwar auch Zugang, können aber nur bei der Vorlage der Sterbeurkunde eine Löschung vornehmen. Es ist also auf jeden Fall wichtig, sich mit dem E-Mail-Anbieter in Verbindung zu setzen und zu klären, welche Dokumente notwendig sind.

Wie regeln Sie Ihren Nachlass bei Google?

Bei Google gibt es die Möglichkeit, Angehörigen alle wichtigen Zugangsdaten zu vererben und damit für den Tod vorzusorgen. Der sogenannte Kontoinaktivität-Manager wird dann aktiv, wenn der User für eine gewisse Zeit nicht mehr aktiv war. Dafür muss im Vorfeld bestimmt werden, was mit dem Account passieren soll. Zum einen gibt es die Option, dass eine Nachricht hinterlassen wird, die Google nach dem abgelaufenen Zeitfenster an einen Nachlassverwalter schickt. Nutzer können zwischen drei, sechs, neun oder zwölf Monaten wählen. Dann werden die Kontoinformationen übergeben. Alternativ lässt sich verfügen, dass Google das Konto nach Ablauf der Zeit einfach löscht.

Wie regeln Sie Ihren digitalen Nachlass bei Facebook?

Facebook hat mittlerweile ebenfalls ein spezielles Feature eingeführt, mit dem sich der Nachlass noch zu Lebzeiten regeln lässt. In den Kontoeinstellungen findet sich die Option, einen Nachlass-Kontakt zu benennen. Dabei handelt es sich um eine Person, die sich nach dem Tod um das Konto kümmert. Der Nachlass-Kontakt kann dann aktiv werden, wenn sich das Konto im Gedenkzustand befindet.

Er kann einen Beitrag für das Profil verfassen und so beispielsweise einen Nachruf veröffentlichen. Oder auch mitteilen, wann Beerdigung und Gedenkgottesdienst stattfinden. Der Nachlass-Kontakt kann zudem auf neu eintreffende Freundschaftsanfragen reagieren sowie Profilbild und Titelbild aktualisieren.

So können Sie schon vorab festlegen, was einmal mit dem Account passiert. Wer nach seinem Tod keinen Wert darauf legt, dass das Profil weiterhin Bestand hat, der kann seinen Nachlass-Kontakt direkt dazu auffordern, dass das Konto im Todesfall gelöscht wird. Es gibt außerdem Einstellungen, die wiederum nicht verwaltet werden können. Dazu gehören diese:

  • Sich in das Konto einloggen.
  • Nachrichten lesen.
  • Freunde entfernen.
  • Beiträge entfernen oder ändern.

Möchten Sie einen Nachlasskontakt festlegen, dann müssen Sie dafür mindestens 18 Jahre alt sein. Abgesehen davon gibt es hier keinerlei Einschränkungen, die beachtet werden müssen.

Was können Sie als Nutzer von Facebook & Co. vor dem Tod tun?

Der Tod ist unausweichlich. Also ist es auch unvermeidbar, sich frühzeitig mit dieser Tatsache auseinanderzusetzen und seinen Online-Nachlass zu regeln. Heutzutage schließt das auch die sozialen Profile ein, die im Laufe der Zeit erstellt werden. Wer es Hinterbliebenen einfach machen möchte, der sorgt dafür, dass eine Vertrauensperson im Todesfall Zugang zu den wichtigsten Online-Profilen erhält. Der Umgang mit dem digitalen Nachlass ist für viele noch neu – aber umso wichtiger. Die Zugangsdaten zu Ihren Social-Media-Profilen sollten Sie sicher verwahren beziehungsweise hinterlegen.

Bestimmen Sie außerdem am besten direkt, was mit den Profilen passieren soll, damit alles in Ihrem Sinn geregelt werden kann. Wenn Sie sich vorab um dieses wichtige Thema kümmern, machen Sie es Angehörigen wesentlich einfacher, mit dem Verlust umzugehen und alle Angelegenheiten so zu erledigen, wie Sie es sich vorgestellt haben.

(rpo)
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