Streaming im Fall RedTube Kanzlei droht mit neuen Abmahnungen

Düsseldorf · Der Fall RedTube beschäftigt auch weiterhin Anwälte, Medien und Internetnutzer: Ist Streaming im Netz nun erlaubt oder nicht? Die Regensburger Kanzlei, die bereits tausende Schreiben verschickt hatte, droht mit einer neuen Abmahnwelle

Richtig mit Abmahnungen umgehen
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Foto: dpa, Boris Roessler

Zehntausende Internet-Nutzer, die Ende des vergangenen Jahres ein Abmahnschreiben der Regensburger Kanzlei Urmann + Collegen erhalten hatten, atmeten auf: Streaming sei rechtlich noch nicht geklärt, sagten Juristen, es sei eine "Grauzone" und sogar das Justizministerium hatte in dieser Woche verlauten lassen, dass diese Form der Videoschau im Netz urheberrechtlich unbedenklich ist.

Kann das brisante Abmahnschreiben also in den Papierkorb wandern? Auf keinen Fall, raten Anwälte. Gar nicht zu reagieren, sei die falsche Variante. Am besten solle mach sich juristischen Beistand holen. Zumal die in der Kritik stehende Kanzlei, die über 20.000 dieser Briefe versendet hatte, offenbar nicht klein beigeben will.

"Kein Weisungsrecht"

Mit Blick auf die Meinung des Justizministeriums erklärte Thomas Urmann Focus Online: "Das Justizministerium hat natürlich kein wie auch immer geartetes Weisungsrecht. Wie man dort bereits ausführte, ist das eben die Meinung des Ministeriums und letztlich wird das eben der Bundesgerichtshof oder gegebenenfalls der Europäische Gerichtshof entscheiden müssen."

Und Anwalt Urmann geht im Gespräch mit Focus Online sogar noch einen Schritt weiter und deutet an, dass ein Ende der Abmahnwelle nicht in Sicht ist: "Das haben nicht wir zu entscheiden, sondern der Mandant, aber ich gehe davon aus, dass alles seinen üblichen und geordneten Weg gehen wird."

Der Hintergrund der Debatte: Im Dezember hatten tausende Deutsche Abmahnungen erhalten, weil sie Videos auf der Seite gestreamt hatten. Dieser Rechtsauffassung widersprach das Ministerium in dieser Woche.

"Reine Betrachten unbedenklich"

Die Bundesregierung hielt das Anschauen von Videostreams aus dem Internet für zulässig. "Das reine Betrachten" eines Videostreams ohne Herunterladen sei "urheberrechtlich unbedenklich", stand in einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion.

In seiner Begründung stützt es sich auf die Paragrafen 44a und 53 des Urheberrechtsgesetzes. "Letztlich kann diese Frage nur vom Europäischen Gerichtshof entschieden werden", heißt es in der Antwort des Justizministeriums weiter.

Die Große Koalition plant laut "Spiegel Online" keine gesetzliche Klarstellung zum Streaming oder zum Fall der Redtube-Abmahnungen. Das kritisierte die Linksfraktion: "Die Koalition sollte dafür sorgen, dass der Paragraph 44a auch ausdrücklich Streaming erlaubt. Tut sie nichts, bleibt die Unsicherheit für Bürger bestehen", sagte die Linken-Bundestagsabgeordnete Halina Wawzyniak "Spiegel Online".

Daten werden nicht dauerhaft gespeichert

Im Gegensatz zum Download werden beim Streaming die abgerufenen Daten nicht dauerhaft gespeichert und können so vom Nutzer auch nicht illegal weitergegeben werden. Es ist daher rechtlich nach wie vor unklar, ob durch das Streamen tatsächlich Urheberrechte verletzt werden.

Ende Dezember hatte das Landgericht Hamburg Medienberichten zufolge die Abmahnungen gegen Nutzer des Porno-Portals RedTube gestoppt. Das Schweizer Unternehmen "The Archive AG", das hinter der Abmahnwelle steckt, dürfe keine weiteren Schreiben verschicken. Das Gericht gab damit einem Antrag auf eine Einstweilige Verfügung von RedTube gegen die Schweizer Firma statt.

Das Gericht hatte erklärt, die Nutzer könnten nur dann abgemahnt werden, wenn wenn für sie klar ersichtlich gewesen sei, dass es sich bei dem Film um eine Raubkopie handelte. Das sei bei den RedTube-Filmen nicht der Fall gewesen.

(nbe)
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