Filesharing, Streaming und Live-Streams Hier verletzen User im Internet das Recht

Düsseldorf · Anfang Dezember hat eine Abmahnwelle Deutschland überrollt. Der Grund: Zehntausenden Usern wurde vorgeworfen, auf der Streaming-Plattform RedTube urheberrechtlich geschütztes Material geschaut zu haben. Seither fragen sich viele: Wann verletze ich im Internet Recht?

Richtig mit Abmahnungen umgehen
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Foto: dpa, Boris Roessler

Anfang Dezember haben zehntausende Internetnutzer von einer Regensburger Kanzlei ein Abmahnschreiben erhalten. Doch das Vorgehen der Kanzler Urmann + Collegen war höchst umstritten.

Denn die betroffenen User, die die Seite Redtube.com besuchten, wurden offenbar getäuscht und konnten nicht erkennen, ob der angezeigte Inhalt offensichtlich rechtswidrig ist. Die Verwirrung und die Verunsicherung der Internetgemeinde in Deutschland war groß und ist es auch weiterhin.

Was ist legal, was ist rechtswidrig? Auf welchen Internetseiten muss ich als Nutzer stutzig werden, wo kann ich bedenkenlos surfen und Videos anschauen? Rechtsanwalt Timm Leisenberg von der Münchner Wirtschaftskanzlei LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte nennt unserer Redaktion vier Punkte, an denen User erkennen können, ob eine Internetseite illegal ist oder anderen Usern illegaler Inhalt zugänglich gemacht wird.

Zugänglichmachen von Werken Hier sollten User aufpassen. "Wenn jemand sich ein Video oder Ähnliches auf der Festplatte seines Rechners abspeichern kann bzw. es anderen Nutzer zugänglich macht, wird es kritisch", erklärt Rechtsexperte Leisenberg. Bei sogenannten Filesharing-Seiten oder Peer-to-Peer-Programmen werden Dateien nicht kurz zwischengespeichert sondern landen im Zweifel permanent auf dem Rechner.

Offensichtlich rechtswidriger Inhalt "Wenn Internetuser Videos oder ähnliches Material von Portalen anschauen oder speichern, die offensichtlich rechtswidrigen Inhalt anbieten, begehe ich als Internetnutzer eine Rechtsverletzung", erklärt Internet-Experte Leisenberg. Wenn auf einer Seite die aktuellen Kinofilme gezeigt werden, sollte der User sofort stutzig werden und die Finger von der Seite lassen. Dies war der Fall bei den Portalen kinox.to, Megaupload, Rapidshare.

Aufforderung zum Download Um Videos oder Live-Stream-Programme anzuschauen, werden User auf einigen Seiten aufgefordert, vorab eine "erforderliche Software" downzuloaden, um den Inhalt überhaupt abspielen zu können.

"Dies sollte man nicht tun", sagt Leisenberg. "Wer ein Programm installiert, wird das Signal damit anderen Nutzern wiederum zugänglich gemacht." Generell gilt beim Thema Streaming: "Juristisch ist das noch eine Grauzone - wohl aber legal, da keine dauerhafte Speicherung der Daten auf dem Rechner erfolgt." Dennoch sei höchste Vorsicht geboten, wenn Software abgespeichert wird.

Umgehung von technischen Schutzvorrichtungen Sogenannte Proxysperren werden errichtet, damit geschützte Inhalte nicht für jedermann zugänglich gemacht werden. Ein Beispiel: "Eine US-Serie, die nur in den USA läuft, soll in Deutschland nicht im Internet abrufbar sein. Und doch schaffen es User mit einer dafür geschaffenen Software, die sogenannten Ländersperren zu umgehen", erklärt Rechtsexperte Leisenberg.

Installiert ein deutscher Nutzer beispielsweise eine entsprechende Software auf seinem Rechner, suggeriert er damit, dass er in den USA sitzt. Damit umgeht er die Ländersperre. Zwar sei dies laut Leisenberg eine rechtliche Grauzone, doch der aktive Vorgang des Installierens einer Software deute darauf hin, dass der User eine Rechtsverletzung begehe. Leisenberg rät: "Finger weg."

(nbe)
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