Anbieter sollen zahlen Grüne fordern Strafen für zu lahmes Internet

Berlin · Internetanbieter sollen nach den Vorstellungen der Grünen künftig Bußgeld oder Schadenersatz zahlen, wenn der von ihnen angebotene Internetzugang nicht so schnell ist wie versprochen.

 Kommt die versprochene Geschwindigkeit zu Hause nicht an, sollen Kunden vom Anbieter Schadenersatz verlangen können.

Kommt die versprochene Geschwindigkeit zu Hause nicht an, sollen Kunden vom Anbieter Schadenersatz verlangen können.

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Die Bundestagsfraktion will dazu in den nächsten Tagen einen entsprechenden Antrag in den Bundestag einbringen, wie die Grünen am Freitag mitteilten.

Demnach soll die Bundesnetzagentur Anbietern eine Mindestgeschwindigkeit für die Übertragung vorschreiben können. Wird diese deutlich oder dauerhaft unterschritten, soll ein Bußgeld oder Schadenersatz fällig werden.

Die Grünen verwiesen auf eine Untersuchung der Bundesnetzagentur für das Jahr 2013, derzufolge nur knapp 16 Prozent aller Internetnutzer die versprochene Bandbreite voll ausschöpfen konnten.

Gut 77 Prozent kamen demnach auf mindestens die Hälfte der in Aussicht gestellten Übertragungsgeschwindigkeit. Die Grünen fordern, dass die Internetbandbreite mindestens 90 Prozent der bei Vertragsabschluss versprochenen Maximalgeschwindigkeit betragen soll.

Verträge mit den Anbietern seien häufig "Mogelpackungen", bei denen die angegebene Maximalgeschwindigkeit durch ein kleingedrucktes 'bis zu' ergänzt werde, sagte die Grünen-Abgeordnete Tabea Rößner in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".

"Wenn ich aber für 50 Megabit in der Sekunde zahle, will ich das auch bekommen. Wie würde wohl der Anbieter reagieren, wenn ich im Gegenzug nur 'bis zu' 100 Prozent meiner Telefonrechnung bezahle?", ergänzt Rößner. Die "FAZ" hatte zuerst über den Vorstoß der Fraktion berichtet.

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Die Grünen sehen in den angegebenen Geschwindigkeiten ein oft gebrochenes Versprechen der Internetanbieter gegenüber ihren Kunden. Die im Antrag geforderten "Mindestqualitätsvorgaben" sollen die Unternehmen daher dazu verpflichten, die angekündigte Leistung auch zu liefern.

(AFP)
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