Strafverfolgung erst ab 200 Liedern: Freibrief für illegale Downloads
zuletzt aktualisiert: 04.08.2008 - 11:42München (RPO). Wer im Internet illegal Lieder herunterlädt, muss nicht unbedingt Angst vor Strafverfolgung haben. Seit Juli konzentrieren sich die Behörden nur noch auf gewerbsmäßige Online-Piraten. Erst ab 200 Uploads wird die Justiz aufmerksam.
Die Strafverfolger in vielen Bundesländern wollen nur noch gegen große Internetpiraten vorgehen. Dem Nachrichtenmagazin "Focus" zufolge empfahlen etwa die Generalstaatsanwälte in Nordrhein-Westfalen ihren Internetfahndern Mitte Juli, nur noch gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzer im Netz zu verfolgen. Nach ähnlichen "Leitfäden" agieren nach Angaben von Justiz- und Ministeriumssprechern auch Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt.
Laut der Richtlinie in Nordrhein-Westfalen drohen sogenannten Filesharern erst dann Strafen, wenn sie mehr als 200 Dateien illegal herunter geladen haben. In den südlichen Bundesländern liegt die Messlatte bei einer Schadenshöhe von etwa 3000 Euro. Sachsen-Anhalts Beamte agieren erst bei 3000 Dateien oder 200 Filmen. Niedersachsen arbeite an einer Leitlinie, so der Sprecher des Justizministeriums Georg Weßling.
Kölns Generalstaatsanwalt Jürgen Kapischke sagte dem Magazin: "Das Internet soll kein straffreier Raum werden. Es wäre aber unverhältnismäßig, bei jedem Jugendlichen zu durchsuchen, der sich einen Film oder eine Musikdatei herunter geladen hat."
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