Internetportal abgemahnt: GEZ will Begriff "GEZ-Gebühr" verbieten
zuletzt aktualisiert: 25.08.2007 - 10:51Düsseldorf (RPO). Ein Internetportal, das Tipps rund um die Runkfunkgebühren gibt, hat Ärger mit der GEZ bekommen: Die Gebühreneinzugszentrale hat es den Portal akademie.de verboten, Begriffe wie "GEZ-Gebühren" und "GEZ-Fahnder" zu verwenden.
Statt dessen fordert die GEZ Beamtendeutsch: Statt "GEZ-Gebühr" soll es "gesetzliche Rundfunkgebühr", statt "GEZ-Gebührenbescheid" "Bescheid der räumlich zuständigen Landesrundfunkanstalt über die gesetzliche Rundfunkgebühr" heißen.
Die GEZ begründet das Verbot nach Angaben von akademie.de damit, die Nutzung von "nicht existenten" und "falschen" Begriffen diene nur dazu "ein negatives Image der GEZ hervorzurufen". Akademie.de soll nach eigenen Angaben eine Unterlassungserklärung unterschreiben, die das Portal verpflichtet, im Falle einer Zuwiderhandlung 5100 Euro zu bezahlen.
Akademie.de hatte auf der Website Tipps zur Vermeidung von GEZ-Gebühren gegeben und unter anderem Musterbriefe für die Abmeldung bereitgestellt. Die Gebühreneinzugszentrale wirft dem Portal vor, ein Teil der Informationen sei falsch. Akademie.de hat die entsprechenden Texte inzwischen von der Seite genommen.
Ein GEZ-Sprecher sagte dem "Focus", es sei das erste Mal, dass die Behörde gegen die Verwendung solcher Begriffe vorgehe.
- RP ONLINE
- Kontakt
- AGB
- DATENSCHUTZ
- Impressum




