"Goldesel.to" & Co BGH erlaubt Internetsperren gegen Tauschbörsen

Karlsruhe · Internet-Provider können gezwungen werden, gegen illegale Raubkopien vorzugehen und den Zugang zu entsprechenden Seiten zu sperren. Das Gericht setzt aber enge Grenzen.

"Goldesel.to" & Co.:BGH erlaubt Internetsperren gegen Tauschbörsen
Foto: dpa, Oliver Berg

Ausgerechnet anhand illegal angebotener Lieder der Band "Die Ärzte" und des Rappers "Bushido" hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Internet-Provider möglicherweise den Zugang zu Internetseiten sperren müssen, um illegalen Handel und Tausch mit Raubkopien zu stoppen. Dies verkündete das Gericht mit deutlichen Einschränkungen.

Der Verband der Musikverwerter (Gema) begrüßte das Urteil. Die Grundsatzentscheidung sei "längst überfällig" gewesen, erklärte Gema-Chef Harald Heker. Nun gäbe es Rechtssicherheit darüber, dass "Zugangssperren von Webseiten, die illegal urheberrechtlich geschützte Musikwerke massenhaft anbieten, zulässig sind."

Weniger begeistert geben sich die Deutsche Telekom sowie Telefonica Deutschland über die Entscheidung. Die beiden Unternehmen hatten sich dagegen gewehrt, den Internetverkehr einzuschränken, nur um die Interessen der Musikindustrie oder ähnlicher Branchen zu schützen.

Allerdings verlangt das Urteil hohe Hürden, bevor es zu Sperren kommen kann: Danach müssen die Anbieter von Inhalten erst alle zumutbaren Schritte gehen, um bei den Betreibern von Tauschbörsen das Löschen illegal kopierter Inhalte zu erzwingen. Erst dann, wenn solche Schritte erfolglos sind, dürften Sperren durchgesetzt werden.

Darum führt das Urteil auch vorerst nicht zu Sperren: Die Gema und die ebenfalls klagenden Musikkonzerne Universal Music, Sony und Warner müssen nun erst einmal viele weitere Schritte gehen, um gegen im Ausland befindliche Tauschbörsen wie "Goldesel.to.", "3dl.am" vorzugehen - der Versuch, sofortige Sperren durchzusetzen, wurden vom BGH klar abgelehnt. Wie aktiv diese Seiten arbeiten, zeigte noch gestern ein Test: Bei "3dl.am" stand der neue James Bond "Spectre" zum sofortigen Download bereit.

Nutzer illegaler Downloads müssen auch ein persönliches Risiko einschätzen: Die Telefonkonzerne sind bei konkretem Verdacht verpflichtet, die Identität von Kunden preiszugeben, die urheberrechtlich geschütztes Material herunterladen - ihnen drohen Zivilklagen.

(RP)
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