Buchprojekt: Google muss Bedingungen nachbessern
zuletzt aktualisiert: 25.09.2009 - 17:26Washington (RPO). Die bisherigen Bedingungen für das geplante Online-Buchprojekt reichen nicht. Google muss nachbessern. Das zuständige Gericht in New York verschob am Donnerstagabend (Ortszeit) eine Anhörung zum Vertrag des Konzerns mit US-Verleger- und Autorenverbänden.
Das US-Justizministerium hatte die Vereinbarung vor einigen Tagen kritisiert und auf urheberrechtliche und wettbewerbsrechtliche Fragen verwiesen.
Die Anhörung von Google sowie den Vertretern von Verlagen und Autoren war für den 7. Oktober geplant gewesen. Richter Denny Chin sagte nun, es gebe neue Verhandlungen zwischen Google, Autoren, Verlagen und dem Justizministerium. Diese führten zu "entscheidenden Änderungen zu dem bisherigen Vergleich". Deshalb ergebe es keinen Sinn, über die bisherige Vergleichsvereinbarung zu verhandeln.
Google hatte in seinem Projekt Google Books bereits 2005 mit der Digitalisierung von Büchern begonnen, um im Internet eine weltweit zugängliche Großbibliothek bereitzustellen. Der Internetriese hätte mit dem bisherigen Vertrag von Oktober 2008 weitgehende Verwertungsrechte für Bücher aus US-Bibliotheken erhalten.
Das Unternehmen könnte damit große Teile der Buchbestände scannen und US-Nutzern im Internet verfügbar machen, ohne die Inhaber der Rechte an den Werken zuvor einzeln um Erlaubnis zu fragen. Diese hätten dafür Anspruch auf Gewinnbeteiligung: Demnach sollte Google 37 Prozent der Einnahmen aus dem Projekt selbst behalten und 63 Prozent an die Rechte-Inhaber auszahlen.
Konkurrenten von Google wie Microsoft, Yahoo und Amazon, aber auch die Regierungen von Deutschland und Frankreich hatten sich in scharfer Form gegen den Vertrag ausgesprochen. Der Verband Deutscher Schriftsteller (VS) erklärte am Freitag, die Autoren hätten offenbar "einen Etappensieg errungen". Der VS wolle nun darauf drängen, dass der US-Autorenverband Authors Guild in den Verhandlungen nun keine Regelungen zu Lasten europäischer Schriftsteller vereinbare.
- RP ONLINE
- Kontakt
- AGB
- DATENSCHUTZ
- Impressum




