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Bilder von der Straße: Google Street View einig mit Datenschützern

zuletzt aktualisiert: 20.05.2009 - 16:41

Hamburg (RPO). Der Internetdienst Google Street View und der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar haben sich vorerst geeinigt. Die Firma Google habe auf das Ultimatum reagiert und sei dem Zwölf-Punkte-Fragenkomplex der Behörde weitgehend entgegengekommen, sagte Caspar am Mittwoch.

Allerdings bestehe im Bereich der Rohdaten noch Gesprächsbedarf. Caspar hatte dem Internetdienst am vergangenen Montag ein Ultimatum zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen gestellt. Der Datenschutzbeauftragte hatte sowohl die Google Germany GmbH als auch die Google Inc. mit Sitz in den USA in einem Schreiben aufgefordert, bis Mittwochvormittag den Datenschutz schriftlich zu garantieren. Andernfalls dürfe Google das Projekt Street View in Hamburg nicht mehr fortsetzen.

Neben genauen Landkarten bei Google-Maps sollen sich Verbraucher bei Google Street View künftig auch Straßenzüge in Bildform ansehen können. Erste Aufnahmen wurden bereits in deutschen Großstädten gemacht. Dabei fahren Autos mit Kameras durch die Stadt, um jedes einzelne Haus und jede Straße zu erfassen und anschließend ins Internet zu stellen.

Street View war Caspar zufolge an die Einhaltung der Rahmenbedingungen für den Schutz persönlicher Daten geknüpft. Das betreffe insbesondere eine wirksame Unkenntlichmachung der Gesichter der Passanten bereits in den aufgenommenen Rohdaten. Ferner sei die Löschung von Häuseransichten nach Widerspruch - auch in den Rohdaten - erforderlich.

Caspar begrüßte, dass Google in der vorgegebenen Frist tätig geworden ist. Bei den Gesprächen in der kommenden Woche gehe es jedoch noch um die schriftliche Zusage, dass die bereits in die USA transferierten Rohdaten gelöscht werden. Nur unter dieser Bedingung sei die Einigung zustande gekommen, betonte Caspar. Eine Bearbeitung des Bildmaterials wie die Verpixelung der Gesichter von Personen oder die Unkenntlichmachung der Kfz-Kennzeichen soll nach Aussagen von Google erst in den USA stattfinden.

"Sollte Google keine plausible Erklärung für die Weigerung der Löschung der Rohdaten liefern, dürfte dies Spekulationen darüber entfachen, was Google mit den personenbezogenen Daten vorhat", sagte Caspar. Dann würde er die Möglichkeiten des Datenschutzrechts ausschöpfen, um Google zu einer Löschungszusage zu verpflichten.

Laut Datenschutz hatten sich in den vergangenen Wochen sowohl Bürger als auch Gemeinden über den Internetdienst Google Street View beschwert. Allein telefonisch erreichten das Büro täglich ein bis zwei Klagen aus der Bevölkerung.

Quelle: DDP

 
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