Illegales Filmportal kino.to Haben sich auch Nutzer strafbar gemacht?

Berlin · Nach der Razzia gegen Betreiber des Filmportals kino.to machen sich viele Nutzer Sorgen, ob sie nun auch mit Ermittlungen rechnen müssen. Bislang gibt es zu solchen Streaming-Diensten keine Gerichtsentscheidung, so dass die strafrechtliche Bewertung der Nutzung unter Juristen umstritten ist.

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"Wenn man Streaming rechtlich bewertet wie Fernsehen, ist der Nutzer straffrei", sagte der Rechtsanwalt Arnd Böken aus Berlin. "Wenn man aber auf die Technik des Zwischenspeicherns abstellt und mit dem Download von Dateien vergleicht, dann macht sich der Nutzer strafbar", sagte der IT-Experte von der Kanzlei Graf von Westphalen.

So würden auch beim Puffern der Streaming-Inhalte Daten zumindest für kurze Zeit gespeichert, was als Vervielfältigung betrachtet werden könne. "Der Unterschied zwischen Download und Streaming ist dann unerheblich", erläuterte Böken.

Bundesweite Razzia

Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei vertritt die Auffassung, dass "der reine Konsum von Streaming-Diensten nicht rechtswidrig" sei. Dies gelte zumindest, solange Nutzer den Stream nicht aufzeichnen und keine Kopie der Daten auf dem eigenen Rechner erstellen.

Gegen das Streamingportal Kino.to ermittelt derzeit die Generalstaatsanwaltschaft Dresden. Nach einer bundesweiten Razzia am Mittwoch sitzen zwölf Beschuldigte in Untersuchungshaft. Die Plattform hat Links zu Streaming-Servern angeboten, die zahllose Filme bereitstellten, darunter auch aktuelle Blockbuster. Sie soll zuletzt von täglich mehreren hunderttausend Menschen genutzt worden sein. Seit Mittwoch ist die Plattform offline.

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat die Frage, ob sich möglicherweise auch Nutzer von kino.to strafbar gemacht haben könnten, nach Angaben eines Sprechers zurückgestellt. Angesichts der unsicheren Rechtslage gehe ein Nutzer solcher Plattformen ein erhebliches Risiko ein, mahnte Rechtsanwalt Böken.

Ein Verfahren könnte teuer werden

Allerdings sei es schwierig, die Nutzer zu ermitteln, weil die IP-Adressen von den Telekommunikationsanbietern nur kurzfristig gespeichert würden. Eine andere Frage sei, ob Nutzerdaten bei kino.to gespeichert worden seien.

Sollte es zu einem Verfahren kommen, ende dies vermutlich mit einer Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Buße, sagte Böken. Allerdings kann die Sache teuer werden, wenn es nicht zu einer Einstellung, sondern zu einem Verfahren über mehrere Instanzen kommen sollte.

(dpa-tmn/csr)
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