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Google Steet View: Hamburg und Saarland fordern mehr Rechte

zuletzt aktualisiert: 07.05.2010 - 12:41

Berlin (RPO). Hamburg und das Saarland wollen die Rechte von Bürgern gegenüber dem Internetdienst "Google Street View" stärken. Dafür soll das Bundesdatenschutzgesetz geändert werden.

"Das zentrale Ziel und der zentrale Leitgedanke des Gesetzentwurfes ist es, die Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen", sagte Hamburgs Justizsenator Till Steffen (Grüne) am Freitag im Bundesrat. Jeder solle selbst entscheiden können, ob er mit seinen personenbezogenen Daten an Diensten wie "Google Street View" teilnehmen wolle. Steffen betonte jedoch auch, dass es nicht darum gehe, das Angebot zu verbieten. Auch handle es sich bei der Änderung des Datenschutzgesetzes nicht um eine "Lex Google".

Für das Projekt "Street View" lässt das US-Unternehmen Google auch in Deutschland Straßen und Häuser fotografieren und erfasst zugleich private W-Lan-Basisstationen der Computer-Nutzer. Bürger können jedoch gegen eine Veröffentlichung der Daten Widerspruch einlegen.

Vergangene Woche verständigte sich Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) mit Google darauf, dass das Unternehmen den Dienst in Deutschland erst veröffentlichen werde, wenn alle Widersprüche von Bürgern eingearbeitet seien. Zudem könnten Städte und Gemeinden künftig Sammelwidersprüche gegen die Veröffentlichung von Bildern von Häusern und Straßen einlegen.

Steffen kritisierte, es handle sich um eine bloße Bestätigung einer bereits bestehenden Selbstverpflichtung. Die antragstellenden Länder stellen daher weitergehende Forderungen: So sollen Gesichter und Kfz-Kennzeichen unkenntlich gemacht werden, bevor die Bilder ins Internet gestellt werden.

Darüber hinaus sollen die Filmaufnahmen öffentlich angekündigt werden und abgebildete Personen die Löschung verlangen dürfen, auch wenn ihr Gesicht gepixelt ist. Hauseigentümer und Mieter sollen ein uneingeschränktes Widerspruchsrecht gegen die Abbildung des Gebäudes erhalten. Bei Verstößen sieht der Gesetzentwurf ein Bußgeld von bis zu 50 000 Euro vor.

Quelle: DDP/born

 
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