Markenprodukte bei Ebay Handel im Internet darf untersagt werden

Karlsruhe (RPO). Ein Hersteller von Markenprodukten darf den Vertrieb seiner Produkte über Internetauktionsplattformen untersagen, wenn dabei Qualitätsstandards nicht eingehalten werden. Falls ein Händler dagegen verstößt, muss er einen Belieferungsstopp hinnehmen, wie das Oberlandesgericht Karlsruhe am Mittwoch feststellte.

Das Gericht wies die Klage eines Taschenhändlers gegen einen Hersteller von Schulranzen und Rucksäcken in einer Berufungsentscheidung ab. Die Weigerung des Herstellers, den Händler weiterhin zu beliefern, verstoße nicht gegen kartellrechtliche Vorschriften, betonten die Richter.

Der Händler hatte die Produkte trotz einer Abmahnung einzeln über Ebay verkauft. Damit genügte er aber nicht den qualitativen Anforderungen des Herstellers bei der Gestaltung von Internetshops. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.

Ebay kritisierte in einer Reaktion, der betroffene Hersteller verwende die Qualitätsstandards "lediglich als Vorwand", um die Auswahlmöglichkeiten der Verbraucher zu beschränken "und letztlich die Preise für die eigenen Produkte künstlich hochzuhalten".

(DDP/felt)
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