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Kino.to-Betreiber vor Gericht: Hauptadministrator muss drei Jahre in Haft

zuletzt aktualisiert: 07.12.2011 - 15:33

Leipzig (RPO). Ein weiterer früherer Betreiber des illegalen Internet-Filmportals Kino.to ist am Mittwoch zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Amtsgericht Leipzig sprach den 27-jährigen Hauptadministrator Martin S. der gemeinschaftlichen und gewerbsmäßigen Verwertung urheberrechtlich geschützter Werk in mehr als 1,1 Millionen Fällen schuldig.

Staatsanwalt Dietmar Bluhm von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden sagte, der Angeklagte sei "das Aushängeschild, Gesicht und die Stimme von kino.to" gewesen. Von August 2009 bis zu seiner Verhaftung im Juni 2011 soll er Hauptadministrator der Internetseite gewesen sein. Damit hatte er, wie die Ermittler errechneten, innerhalb von zweieinhalb Jahren nach Abzug seiner Ausgaben Einkünfte in Höhe von rund 210.000 Euro aus Werbeeinnahmen erzielt.

Richter Mathias Winderlich erklärte in seiner Urteilsbegründung, dem Angeklagten sei es vorrangig darum gegangen, Geld zu verdienen und "schnell und unkompliziert zu Geld zu kommen". Die Einnahmen überstiegen das Einkommen "eines großen Teils der Bevölkerung bei weitem". Martin S. soll einen Großteil seiner Einnahmen für seinen Lebensunterhalt ausgegeben haben.

Fünf weitere Beschuldigte in Untersuchungshaft

Der Staatsanwalt hatte auf eine Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten plädiert, der Richter folgte mit seinem Urteil dem Antrag von Verteidiger Matthias Luderer. Der Haftbefehl gegen Martin S., der seit Anfang Juni in Untersuchungshaft gesessen hatte, wurde aufgehoben.

Bluhm berichtete, dass sich fünf andere Beschuldigte weiterhin in Untersuchungshaft befinden, gegen sechs weitere Beschuldigte seien die Haftbefehle gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden. Die Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen (Ines) bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden führt die Ermittlungen gegen mehr als 20 ehemalige Betreiber von kino.to.

Der Richter lehnte den Antrag der Generalstaatsanwaltschaft ab, das Urteile gemäß Paragraf 111 des Urheberrechtsgesetzes öffentlich bekannt zu machen. Er begründete dies mit der Anwesenheit von Journalisten während des Prozesses und damit, dass das erste Urteil gegen einen Webdesigner, der für kino.to gearbeitet hatte, "in Internetforen schon breit besprochen" worden sei.

Am vergangenen Freitag hatte Winderlich gegen den 33 Jahre alten Marcus V. eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verhängt, der wegen des gleichen Vorwurfs angeklagt und verurteilt worden war. Beide Urteile sind rechtskräftig, da in beiden Verfahren unmittelbar nach der Urteilsverkündung die Verteidigung und die Generalstaatsanwaltschaft Rechtsmittelverzicht erklärt hatten.

Für kommende Woche ist am Amtsgericht Leipzig eine weitere Verhandlung gegen einen ehemaligen Betreiber von kino.to vorgesehen. Am Landgericht Leipzig sind drei Anklagen der Generalstaatsanwaltschaft eingegangen.

Quelle: APD

 
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