Urteil Heimlich beim Nachbarn mitsurfen - ist das erlaubt?

Wuppertal · Macht sich strafbar, wer heimlich im unverschlüsselten WLAN eines Nachbarn mitsurft?

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Foto: dpa, tsn sir

Die Antwort: Nein. Die Nutzung fremder, unverschlüsselter WLAN-Hotspots ist nicht strafbar, hat das Landgericht Wuppertal entschieden (Az.: 25 Qs 177/10). In dem Fall hatte sich ein Mann mit seinem Notebook mit einem offenen privaten WLAN verbunden, um kostenlos ins Internet zu gelangen.

An diesem Verhalten konnte die Kammer nichts Strafbares erkennen: Der Mann habe weder Daten ausgespäht, noch Daten abgefangen, Computerbetrug begangen oder sich Leistungen erschlichen, da es sich um einen Anschluss mit Internet-Flatrate handelte.

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Wer sich einfach mit einem WLAN-Netz verbinde, könne auch keine vertraulichen Nachrichten abhören oder personenbezogene Daten abrufen.

Durch die Konfiguration seines Routers und den Verzicht auf Verschlüsselung habe der Betreiber des offenen WLAN bei technischer Betrachtung geradezu den Willen geäußert, dass jedes Gerät in Reichweite sich mit dem Router verbinden darf, so die Richter weiter.

Es sei ein Leichtes einzugrenzen, welche Computer sich in ein WLAN einwählen dürfen - etwa durch Verschlüsselung.

(csr)
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