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Die schwarze Liste des Internets: Heute schon in die Abofalle getappt?

VON BARBARA SCHMICKLER - zuletzt aktualisiert: 20.07.2010 - 12:07

Düsseldorf (RPO). Sich mit ein paar Klicks verführen lassen? Im Internet geht das ganz einfach. Manche Seiten warten nur darauf, den ahnungslosen User auszunehmen. Die Abofallen im Internet sind ein Dauerproblem. Für die Betreiber der Internetseiten ist das Geschäft lukrativ, viele Verbraucher zahlen resigniert. Die Verbraucherzentrale hat eine Liste mit den schwarzen Schafen veröffentlicht.

Mehr als eine Anfrage pro Stunde erreicht die Verbraucherzentrale von Opfern der Abofallen im Netz. Die Zahl derer, die sich nicht melden, gehe sogar in die Tausende, erklärt Edda Castello von der Verbraucherzentrale Hamburg im Gespräch mit unserer Redaktion. Die Tricks der Abzocker werden immer raffinierter: So wird auf der schwarzen Liste die Seite routenplaner1.com enttarnt. Wer sich hier eine Autostrecke berechnen lässt, wird zur Kasse gebeten. Die Routenplanung kostet, wenn sich der User angemeldet hat und IP-Adresse und Providerdaten gespeichert sind.

Ähnlich ist es bei der Homepage kino.to, die Filme und Serien zum Download bereitstellt. Doch wer sich einen Streifen ansehen will, muss zunächst einen neuen Mediaplayer herunterladen. Schließlich soll sich der Internetnutzer auf der Seite mega-downloads.net anmelden. Am rechten Rand und in kleiner Schriftgröße ist das Preisschild gut versteckt: Im Jahr werden 96 Euro für ein Abo fällig, das vermutlich nicht einmal gewollt war.

Betrug ist den meisten Abzock-Seiten nicht nachzuweisen. Dennoch rät die Verbraucherzentrale eindringlich, nicht zu zahlen, stur zu bleiben und sich nicht durch Anwaltsschreiben der Internetseiten-Betreiber unter Druck setzen zu lassen. Entweder soll der Internetnutzer gar nicht reagieren oder per Einschreiben schriftlich festhalten, dass es zu keinem Vertrag gekommen sei.

Doch viele der Opfer resignieren. "Die Leute wollen nichts mit Gerichten zu tun haben und zahlen", sagt Castello. "Wenn jemand dreist behauptet, er kriege Geld von dir und dir mit Pfändung droht, zahlst du", so die Verbraucherschützerin. Wer schon einen Vertrag abgeschlossen hat, der kann diesen innerhalb von vierzehn Tagen widerrufen. Die zweiwöchige Frist beginnt nicht zwangsläufig, wenn der User in die Abofalle getappt ist. Entscheidend ist, dass der Seitenbetreiber den Vertrag schriftlich festhält. Ein Verweis auf eine neue Webseite reicht nicht aus.

"Es muss etwas gegen die Anbieter getan werden", fordert Castello und schlägt wettbewerbsrechtliche Mittel sowie Unterlassungsklagen vor. Das Problem sei jedoch oft, dass viele Betreiber aus dem Ausland agierten. Ein Ende der Abofallen sieht Castello nicht, das Geschäft lohne sich zu sehr. Ein erster Schritt, den Anbietern die Einnahmen zu erschweren, sind die veröffentlichten Bankdaten der mysteriösen Aboanbieter. "Die Banken sollten keine Konten mehr für sie zur Verfügung stellen", fordert Castello. Doch auch das sei nicht mehr als "Sand ins Getriebe".


 
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