Internet Recht auf Löschung persönlicher Daten nur schwer durchsetzbar

Bonn · Einer Studie zufolge kommen viele Dienste-Anbieter im Internet ihrer Pflicht zur Löschung oder zur Auskunft über persönliche Daten von Verbrauchern nicht nach.

So schwer lassen sich Web-Profile löschen
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Fast 60 Prozent von 270 in Deutschland beliebten Internetseiten oder Smartphone-Apps gaben nicht oder nur unzureichend Auskunft über gespeicherte Daten, wie die Gesellschaft für Informatik (GI) am Montag in Bonn erklärte. Die GI beruft sich auf eine kürzlich veröffentlichte Studie der Universitäten Hamburg und Siegen.

Demnach kam auf eine erste Anfrage der Wissenschaftler nur ein Viertel der Firmen ihrer Pflicht nach und erteilte "befriedigende Auskünfte" über personenbezogene Daten. Ein weiteres knappes Viertel habe erst nach erneutem Versuch eine "zufriedenstellende Antwort" geliefert. 57 Prozent hätten überhaupt nicht oder nur unzureichend geantwortet.

Noch gravierender als ausbleibende oder unvollständige Antworten ist der Gesellschaft zufolge der leichtfertige Umgang vieler Internet- oder App-Anbieter mit den persönlichen Daten. Demnach schickten die Wissenschaftler an die untersuchten Website-Anbieter eine Auskunftsanfrage, bei der die Absender-E-Mail-Adresse nicht mit der beim Anbieter hinterlegten E-Mail-Adresse übereinstimmte. Trotzdem hätte etwa ein Viertel der Anbieter Auskünfte über persönliche Daten an die falsche Adresse herausgegeben.

"Die Ergebnisse der Studie zeigen deutlich, wie verantwortungslos teilweise die Internetanbieter mit personenbezogenen Daten umgehen", erklärte Hannes Federrath, Vizepräsident der GI.

Zum Hintergrund: Seit Erlass der europäischen Datenschutzrichtlinie von 1995 sind Dienst-Anbieter verpflichtet, ihren Kunden Auskunft darüber zu geben, welche Daten sie zu welchem Zweck speichern. Zudem müssen sie die Daten auf Wunsch löschen.

(felt/AFP)
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