5,76 Euro im Monat: iPhone-Besitzer müssen Rundfunkgebühr zahlen
VON SILKE FREDRICH - zuletzt aktualisiert: 21.01.2009 - 20:36Düsseldorf (RP). Seit Anfang Januar müssen Handybesitzer Gebühren an die GEZ zahlen, wenn ihr Telefon in der Lage ist, gebührenpflichtige Inhalte aus Radio und Fernsehen abzurufen.
Strittig war bislang, ob auch das iPhone gebührenpflichtig ist, weil es zwar internetfähig ist, aber weder ein TV-, noch ein Rundfunkempfänger eingebaut ist. Jetzt hat die Gebühreneinzugszentrale entschieden: Auch iPhone-Besitzer müssen monatlich 5,76 Euro Gebühren zahlen.
Die GEZ begründet die Entscheidung für eine Zahlungspflicht damit, dass Geräte wie das iPhone auch ohne eingebauten Radio- oder TV-Empfänger über den Funkstandard UMTS Radio- und Fernsehinhalte empfangen können. Erste Informationen, dass es wegen seiner mangelnden Flash-Fähigkeit von der Gebühr befreit sein soll, entpuppten sich als Gerüchte.
Beispielsweise kann das iPhone ohne Flash-Player (Hersteller Adobe bietet die Funktion noch nicht für das Apple-Gerät an) die Mediatheken von ARD und ZDF nicht wiedergeben. Der Gebühreneinzugszentrale reicht es aber aus, dass das grundsätzliche Empfangen von Radio- und TV-Inhalten technisch möglich ist. Das sei bei dem iPhone der Fall, weil Nutzer etwa Internetradio hören könnten. Die GEZ nennt derartige Handys oder auch PCs über drahtlose DSL-Verbindungen „neuartige Geräte”.
Die Zahlungspflicht gilt nicht für alle. Zahlen iPhone-Besitzer bereits Gebühren für ihren angemeldeten Fernseher oder Radio, fallen keine zusätzlichen Gebühren an. Dies gilt auch, wenn man mehrere internetfähige Handys besitzt. Hartz IV- und Bafög-Empfänger, die nicht bei ihren Eltern leben, können sich ebenfalls befreien lassen.
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