Gerichtsurteil: Keine GEZ-Gebühr für PC im Arbeitszimmer
zuletzt aktualisiert: 12.04.2010 - 17:17Kassel (RPO). Für Computer mit Internetanschluss in einem häuslichen Arbeitszimmer werden keine gesonderten Rundfunkgebühren fällig. Wenn der Eigentümer bereits Gebühren für seine privaten Geräte bezahlt, ist der PC ein gebührenfreies Zweitgerät, heißt es in einem am Montag bekanntgegebenen Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Kassel.
In welchen Fällen Selbstständige und Unternehmen Rundfunkgebühren für internetfähige PCs bezahlen müssen, ist heftig umstritten. Weil über das Internet auch Fernseh- und Radioprogramme empfangen werden können, sehen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Computer als "neuartige Rundfunkgeräte" an und halten die Hand auf. Dabei ist es aus Sicht der Sender noch großzügig, dass sie nur die Gebühr für Radios, und nicht die für Fernsehgeräte verlangen.
Entsprechend den Gebühren im Jahr 2007 forderte im Streitfall der Hessische Rundfunk 16,56 Euro pro Quartal von einem selbstständigen Informatiker. Im Keller seines Einfamilienhauses hatte er ein Arbeitszimmer mit Computer. Wie nun der VGH entschied, ist der gebührenfrei. Voraussetzung dafür sei laut Rundfunkstaatsvertrag nur, dass bereits für ein anderes Gerät auf dem gleichen Grundstück gebühren gezahlt werden.
Nur für normale Radios und TV-Geräte werde bei gewerblicher Nutzung auch dann eine gesonderte Gebühr fällig. Ob ein PC überhaupt als "neuartiges Rundfunkgerät" angesehen werden kann, ließen die Kasseler Richter ausdrücklich offen.
Aktenzeichen: (Az: 10 A 2910/09)
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