Mögliche Abmahnfalle Kerzenbild bei Whatsapp verunsichtert Nutzer

Düsseldorf · Beim Kurznachrichten-Dienst Whatsapp kursiert seit einigen Tagen ein Bild einer Kerze, mit dem die Nutzer angeblich Soldarität mit Krebskranken bekunden sollen. Kurze Zeit später tauchten Nachrichten auf, in denen gewarnt wird, bei dem Bild handele es sich um eine sogenannte Abmahnfalle. Viele Whatsapp-Nutzer sind verunsichert.

Zehn WhatsApp-Alternativen
12 Bilder

Zehn WhatsApp-Alternativen

12 Bilder
Foto: dpa, abu htf

Auf dem Bild, das wir hier aus naheliegenden Gründen nicht zeigen, ist eine Kerze zu sehen, die jemand in seinen Händen hält. Es wird mit Nachrichten wie dieser bei Whatsapp eifrig weiterverbreitet: "Bitte ersetze dein Profilbild für diese Kerze der Hoffnung und frag andere, die ihr Bild für 24 Stunden für alle Krebs-Patienten (solidarisch) ändern. Nimm dir eine Minute Zeit und sprich ein Gebet. Morgen werden wir sehen, wie viele Kerzen wir anzünden konnten…"

Viele Whatsapp-Nutzer folgten dem Aufruf und änderten ihr Profilbild. Doch schon kurze Zeit später bekamen viele von ihnen einen Schreck. Es folgte eine weitere Nachricht, in der (in fehlerhaftem Deutsch) vor einer Abmahnung wegen des Kerzenbildes gewarnt wird: "Ich habe soeben eine Nachricht erhalten. Löscht bitte alle das Profilbild (Kerze) des Kettenbriefes, sonst werde ihr wegen Urheberrechtsverletzung Post mit Strafe bekommen. Das ist eine Betrugsmasche, ihr nehmt fremdes Bild und sollt dann zahlen."

Von wem diese Nachricht stammt und ob tatsächlich bereits Abmahnungen verschickt wurden, ist unklar. Rechtlich ist der Fall kompliziert: Der Urheber des Fotos hat tatsächlich grundsätzlich die Rechte an dem Bild und müsste um Erlaubnis gefragt werden, bevor es öffentlich zugänglich gemacht wird.

Sollte der Urheber das Bild jedoch selbst als Whatsapp-Kettenbrief in Umlauf gebracht haben, hätte er diese Einwilligung nach Einschätzung von Medienanwälten erteilt. "Wer als Urheber ein Bild in Kettenbriefen zum Weiterverbreiten verschickt, erteilt dadurch eine Lizenz für die Nutzung des Bildes zum beschriebenen Zweck", sagte der Rechtsanwalt Christian Solmecke dem Portal meedia.de.

Anders läge der Fall, wenn der Versender des Kettenbriefs selbst nicht die Rechte an dem Bild hätte. In diesem Fall könnte der wahre Urheber gegen die Nutzung des Bildes vorgehen.

Unklar ist jedoch auch, ob es sich beim Gebrauch des Fotos als Whatsapp-Profilbild überhaupt um eine sogenannte öffentliche Zugänglichmachung handelt, die abgemahnt werden könnte. Das Kriterium für eine öffentliche Zugänglichmachung ist, dass das Bild auch für Personen abrufbar wird, die mit dem Versender nicht "durch persönliche Beziehungen verbunden" sind. Weil das Whatsapp-Profilbild nur für Personen zu sehen ist, die die Handynummer des Nutzers haben, ist das in den meisten Fällen wohl eher nicht gegeben - anders könnte der Fall jedoch liegen, wenn die Nummer öffentlich zum Beispiel im Internet verfügbar ist. Hier käme es im Zweifelsfall auf die Auslegung des Gerichts an. Ausführlicher ist das bei mimikama.at, einem Portal gegen Internet-Fallstricke, nachzulesen.

Fazit: Besonders wahrscheinlich ist es nicht, dass es tatsächlich Abmahnungen geben wird und der Absender damit Erfolg hat - doch wer ganz auf der sicheren Seite sein will, sollte auf das Bild verzichten.

(jco)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort