BGH-Urteil: Lehrer dürfen bei Spickmich.de benotet werden
zuletzt aktualisiert: 23.06.2009 - 15:39Karlsruhe (RPO). Schüler dürfen ihre Lehrer im Internetforum Spickmich.de weiter benoten. Das hat der Bundesgerichtshof am Dienstag entschieden. Demnach überwiege das Recht der Schüler auf freien Meinungsaustausch und freie Kommunikation das der klagenden Lehrer auf informationelle Selbstbestimmung.
Der BGH wies am Dienstag die Klage einer Lehrerin gegen das Portal zurück und stärkte damit die freie Meinungsäußerung im Internet. Während die Betreiber von Spickmich.de von einem guten Tag für Schüler sprachen, äußerten sich Lehrerverbände enttäuscht.
Der Persönlichkeitsschutz sei nicht verletzt, solange keine Daten aus der Privat- oder Intimsphäre oder unsachliche Schmähkritik veröffentlicht werde, erklärten die Richter. Mit der BGH-Entscheidung ist das Urteil rechtskräftig.
Zuvor hatten auch das Landgericht und das Oberlandesgericht Köln die Klage der Deutschlehrerin abgewiesen. Die Senatsvorsitzende Gerda Müller betonte aber, dass damit nicht alle Bewertungsportale für zulässig erklärt würden. Vielmehr müsse jeder Einzelfall geprüft werden.
Bei Spickmich.de können sich Schüler registrieren lassen und dann mit einem Passwort ihren Lehrern Noten geben. Die Namen der Lehrer, ihre Fächer und die Schule werden zusammen mit der Durchschnittsnote veröffentlicht, die Notengeber bleiben anonym. Kriterien für die Bewertung sind etwa "fachlich kompetent", "gut vorbereitet", aber auch "cool und witzig" oder "beliebt".
Ob die Lehrerin Verfassungsbeschwerde gegen das BGH-Urteil einlegt, war zunächst offen. Das ändert aber nichts an der Rechtskraft der Entscheidung. Die Internetportale können also weiterhin ihre Foren anbieten, sofern sie die vom BGH aufgestellten Einschränkungen beachten.
Der BGH bewertete die freie Meinungsäußerung höher als den Persönlichkeitsschutz der Benoteten. Es seien keine privaten oder intimen Daten veröffentlicht worden, argumentierten die Richter. Im beruflichen Bereich gelte auch nicht der gleiche Persönlichkeitsschutz wie im Privatbereich.
Die Anwältin der Lehrerin, Cornelie von Gierke, hatte dagegen das Portal als "weltweite Vorführung ohne Korrekturmöglichkeit" kritisiert. Es sei möglich, dass sich Schüler unter falschem Namen anmeldeten und das Ergebnis manipulierten. Da die Schüler anonym bleiben, könne der Lehrer auch nicht auf sie zugehen.
Der Anwalt der Portalbetreiber, Thomas von Plehwe, hielt dagegen, dass sich in der vernetzten Welt "alle der Beobachtung stellen müssen". Im Übrigen veröffentliche die Schule selbst die Namen und die Fächer ihrer Lehrer auf der Homepage. Die Portalbetreiber sorgten zudem inzwischen dafür, dass Durchschnittsnoten erst ab zehn Bewertungen veröffentlicht werden.
"Ein guter Tag für Schüler"
"Das ist ein guter Tag für die Meinungsfreiheit und für die Schüler", sagte Tino Keller von spickmich.de der AP. Man werde nun sehen, wie man im Rahmen der Möglichkeiten, die der BGH vorgegeben habe, das Portal weiter verbessern könne. "Wir wollen Lehrer in ihrem Beruf beurteilen, nicht als Privatperson", betonte Keller.
Die Lehrerverbände kritisierten das Urteil. Es sei schwer erträglich, dass Persönlichkeitsrechte von Lehrern mit anonymen Bewertungen in Frage gestellt würden, erklärte der Vorsitzende des Verbands Bildung und Erziehung, Udo Beckmann.
Der Präsident des Deutschen Lehrerverbands, Josef Kraus, kritisierte, verengte und leicht manipulierbare Internet-Urteile über Lehrer seien "überhaupt nicht hilfreich". Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, die der Klägerin Rechtsbeistand geleistet hatte, empfiehlt den Schulen eine "gute Feedback-Kultur, um langfristig spickmich.de überflüssig zu machen".
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