Streit um "spickmich.de" Lehrerbenotung im Internet vorerst weiter erlaubt

Köln (RPO). Noch ist nicht endgültig klar, ob die Bewertung von Lehrern im Internet in Deutschland erlaubt bleibt. Das Oberlandesgericht Köln hat die Klage einer Lehrerin zurückgewiesen, gleichzeitig aber eine Überprüfung der Entscheidung durch den Bundesgerichtshof oder das Verfassungsgericht angeregt. Bis dahin bleibt die Internetseite "spickmich.de" legal.

Mit einer einstweiligen Verfügung hatte die Lehrerin aus Neukirchen-Vluyn im Juni gegen die Veröffentlichung ihrer Bewertungen in Kategorien wie "sexy", "cool" und "witzig" auf der Internet-Seite angehen wollen. Die Frau hatte in vier Kategorien einen Notenschnitt von 4,3 erhalten.

Die Kölner Richter sahen die Benotung von Lehrern vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Dies sei erlaubt, wenn die Grenze zur unsachlichen Schmähkritik nicht überschritten werde.

Der Senat am Oberlandesgericht erklärte in der Berufungsverhandlung am Dienstag, dass auch die Anonymität der Beurteilung nicht als schädlich anzusehen sei. Nun müsse jedoch geprüft werden, inwiefern die Lehrerbewertung dadurch manipuliert werden könne.

Der Vorsitzende Richter erklärte, er halte eine Entscheidung dieser Grundsatzfrage durch den Bundesgerichtshof oder das Bundesverfassungsgericht für hilfreich. Momentan neige der Senat aber nicht dazu, die Entscheidung des Kölner Landgerichts auszuhebeln.

Das Schülernetzwerk "spickmich.de" sieht sich durch die bisherige juristische Beurteilung in seiner Position gestärkt. Das Portal ermögliche es Schülern, ein Feedback zu geben. "Wir achten auf Fairness, Beleidigungen haben bei uns keinen Platz und sind von den Schülern nicht gewollt", erklärte "spickmich"-Initiator Tino Keller.

Nach eigenen Angaben sind bereits 150.000 einzelne Lehrernoten auf der Seite zu finden. Bewertet wird in zehn Kategorien, die umstrittene Einzelkategorie "sexy" gibt es nach Angaben eines Sprechers inzwischen nicht mehr. Das Urteil des Oberlandesgerichts wird am 27. November erwartet.

(ap)
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