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BGH-Urteil: Lehrerin verliert gegen "Spickmich"

VON JÜRGEN STOCK - zuletzt aktualisiert: 24.06.2009 - 08:18

Neukirchen-Vluyn (RP). Die Pädagogin, die nun vor dem Bundesgerichtshof gegen das Internet-Portal "Spickmich" unterlag, ist unter Schülern in Neukirchen-Vluyn umstritten. Sie gilt als engagiert und streng. Auch künftig muss sie sich anonyme Schülernoten gefallen lassen.

 Foto: Screenshot / Krebs
Foto: Screenshot / Krebs

Claudia Hagen* ist eine ebenso engagierte wie streitbare Pädagogin. Wer zwei Schüler nach der promovierten Germanistin befragt, bekommt leicht drei Antworten. Das Spektrum der Einschätzungen reicht von "Haare auf den Zähnen" und "schwierig" bis zu "hoch qualifiziert" und "die beste Lehrerin, die ich auf dieser Schule jemals hatte". Im Internet reicht das beim Schulbewertungsportal "Spickmich" derzeit nur für eine magere Durchschnittsnote von 3,2. Vor zwei Jahren lag der Schnitt der Mittvierzigerin sogar bei nur 4,3. Diese anonyme Schmäh-Benotung wollte sich die Lehrerin an einem Neukirchen-Vluyner Gymnasium nicht gefallen lassen und zog vor Gericht. Sie wollte, dass ihr Name aus der "Spickmich"-Liste gestrichen wird. In einem ersten Anlauf bekam sie vorläufig Recht. Dann verlor sie drei Mal hintereinander vor Gericht.

In Karlsruhe fand ihr juristischer Feldzug nun sein vorläufiges Ende: Der Bundesgerichtshof bestätigte die Urteile der unteren Instanzen. Spickmich.de darf auch weiterhin im Internet Lehrer benoten.

In dem Portal können Schüler sich registrieren lassen. Sie erhalten dann ein Passwort und dürfen ihre Lehrer benoten. Die Namen der Lehrer, deren Schulfächer und die Schule werden zusammen mit der Durchschnittsnote veröffentlicht, die Notengeber bleiben anonym. Kriterien für die Lehrerbewertung sind unter anderem "fachlich kompetent", "gut vorbereitet", aber auch "cool und witzig" oder "beliebt". Die Rubrik "sexy" hatten die Seiten-Betreiber freiwillig gestrichen. Cornelie von Gierke, Anwältin der Klägerin, bedauert das Urteil der Karlsruher Richter. "Kein Arbeitnehmer muss sich gefallen lassen, dass sein Zeugnis öffentlich gemacht wird, warum soll das bei einem Lehrer anders sein", fragt die Anwältin. Sicher seien Bewertungsportale ein Zeichen der Zeit und müssten hingenommen werden.

Ähnlich äußert sich auch Andreas Meyer-Lauber, Landesvorsitzender der Gewerkschaft GEW, die ihrem Mitglied Hagen für die Prozesse Rechtsschutz gewährte: "Bei Spickmich werden in einigen Fällen Lehrer an den Pranger gestellt. Da ist oft nicht sicher, dass die Beurteiler tatsächlich Unterricht bei dem beurteilten Lehrer hatten. Es ist vorgekommen, dass ein Lehrer während der Pause mit einem Schüler aneinanderrasselte und am nächsten Tag dann ein Eintrag bei spickmich stand."

Dagegen hatte der Anwalt des Schülerportals, Thomas von Plehwe, vor Gericht eingewendet, dass sich in der vernetzten Welt "alle der Beobachtung stellen müssen". Im Übrigen veröffentliche die Schule selbst die Namen und die Fächer ihrer Lehrer auf der Homepage. Zudem sorgten die Portalbetreiber dafür, dass Durchschnittsnoten erst ab zehn Bewertungen veröffentlicht werden.

Manuel Weisbrod (27), einer der drei "Spickmich"-Gründer, ist über den Ausgang des Prozesses erleichtert: "Der Streitwert lag bei 63 000 Euro, jetzt muss die Gegenseite die Gerichtskosten bezahlen", sagt er auf dem Rückweg von Karlsruhe ins heimische Köln.

Die klagende Pädagogin selbst hatte sich trotz der Wellen, die das Verfahren schlug, stets bemüht, nicht in der Öffentlichkeit in Erscheinung zu treten. "Sie redet mit uns nicht über den Fall", sagt Schulleiter Siegfried Reimers. Während ihre Anwältin gestern in Karlsruhe Interview-Fragen beantwortete, saß sie selbst schon wieder in einer Lehrerkonferenz und diskutierte über Zeugnisnoten. Über ihren Fall sprechen will sie nicht.

Einig sind sich ihre Bekannten in einem Punkt: Wenn ihr Lieblings-Verein Schalke 04 verloren hat, dann hat Claudia Hagen am Montag schlechte Laune – und kassiert dafür eine "Spickmich"-Quittung.

*Name geändert

Quelle: RP

 
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