Microsoft-Suchmaschine folgt Google Bing stellt Formular für Löschanträge ins Netz

San Francisco · Gut zwei Monate nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum "Recht auf Vergessenwerden" im Internet bietet auch die Microsoft-Suchmaschine Bing ein Formular für Löschanträge an.

 Auch bei Bing können nun Einträge gelöscht werden.

Auch bei Bing können nun Einträge gelöscht werden.

Foto: Microsoft

Der US-Konzern stellte das Formular, mit dem Europäer die Sperrung unliebsamer Ergebnisse zu Suchanfragen mit ihrem Namen beantragen können, am Mittwoch ins Internet.

Um den Antrag bei Microsoft zu stellen, müssen die Antragsteller einen Nachweis für ihre Identität und ihren Wohnsitz hochladen und beantworten, ob sie eine Person des öffentlichen Lebens wie ein Politiker oder ein Prominenter sind.

Die Links, die aus den Suchergebnissen entfernt werden sollen, müssen einzeln angegeben werden. Für jeden Link will Microsoft eine Erklärung, warum er nicht mehr zu finden sein soll, etwa weil er veraltet, falsch, unvollständig oder unangemessen ist.

"Diese Informationen helfen uns, in Übereinstimmung mit europäischem Recht zwischen Ihrem individuellen Interesse am Schutz der Privatsphäre und dem öffentlichen Interesse an freier Meinungsäußerung und freier Verfügbarkeit von Informationen abzuwägen", heißt es in dem Formular. "Ein Antrag ist daher keine Garantie dafür, dass ein bestimmtes Suchergebnis gesperrt wird."

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Der EuGH hatte Mitte Mai entschieden, dass Internet-Suchmaschinen wie Google bei einer Suche nach einem Namen in bestimmten Fällen nicht alle Treffer anzeigen dürfen. EU-Bürger können seitdem verlangen, dass Suchmaschinenbetreiber Links aus ihre Suchergebnissen streichen, wenn Angaben auf den verlinkten Seiten die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzen.

Der Suchmaschinen-Riese Google hatte bereits Ende Mai ein Formular ins Netz gestellt, mit dem Privatleute die Sperrung von Links beantragen können. Seitdem wurden nach Unternehmensangaben bereits mehr als 70.000 Löschanträge bei Google gestellt.

(DEU)
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