Viele Nutzer machen sich darüber lustig Unsinniger Widerspruch gegen Facebook-AGB

Düsseldorf · Es ist wieder einmal soweit. Zahlreiche Facebook-Nutzer fühlen sich durch einen Kettenbrief dazu ermutigt, durch sinnfreie Postings bei Facebook den AGBs des sozialen Netzwerks zu widersprechen. Viele Nutzer machen sich darüber bereits lustig. Eine Möglichkeit des Widerspruchs gibt es jedoch.

Widerspruch gegen Facebook-AGBs - diese Postings machen sich darüber lustig
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Widerspruch gegen Facebook-AGBs - diese Postings machen sich darüber lustig

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Foto: ap

Mit einem öffentlichen Post den Nutzungsbedingungen von Facebook zu widersprechen, ist jedenfalls wirkungslos. Das soziale Netzwerk nach eigenen Spielregeln zu nutzen, ist zwar ein Wunschgedanke vieler Nutzer, in der Realität aber nicht möglich. Das erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Immer wieder kursieren Kettenbriefe in dem sozialen Netzwerk, die einen vorgefertigten Widerspruch beinhalten. Credo: Teile diesen als Statusmeldung, und deine Bilder und Texte sind vor einem Zugriff durch Facebook sicher. Viele Nutzer veröffentlichen diesen Beitrag in ihrer Chronik - und verbreiten damit mitunter blanken Unsinn.

So ist momentan wieder ein Kettenbrief in Umlauf, der sich zum Beispiel auf Strafgesetzbuch-Artikel beruft. Zunächst stehen im Strafgesetzbuch Paragrafen und keine Artikel.

Das ist aber nicht alles: In den zitierten Gesetzestexten geht es nicht um Datenschutz oder Urheberrechte, wie man meinen könnte - sondern zum Beispiel um Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Auch der Hinweis auf "neue" Facebook-Richtlinien in diesem Kettenbrief ist falsch. Die letzte Änderung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat Facebook im Januar 2015 vorgenommen.

Wer mit den Bedingungen des sozialen Netzwerks nicht einverstanden ist, dem bleiben zwei Möglichkeiten: Entweder so wenig private Dinge wie möglich zu posten - oder Facebook zu verlassen. Wie das funktioniert, erklären wir hier.

Mittlerweile finden sich bei Facebook immer mehr Postings, die sich über den angeblichen AGB-Widerspruch lustig machen. Eine Auswahl finden Sie hier.

(dpa)
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