EU will Panoramafreiheit vereinheitlichen Selfie mit dem Eiffelturm auf Facebook verboten

Düsseldorf · Die EU will das Urheberrecht an die Gepflogenheiten des Jahres 2015 anpassen und damit auch die Panoramafreiheit vereinheitlichen. Strenge Regeln wie die in Frankreich gelten dann auch bei uns.

 Diese Regeln gelten heute zur Panoramafreiheit.Credit: "Panoramafreiheit in Europa (Karte)" von Maximilian Dörrbecker (Chumwa) — Eigenes Werk, using: File:Levels of Freedom of Panorama in Europe.svg. Lizenziert unter CC BY-SA 3.0 über Wikimedia Commons.

Diese Regeln gelten heute zur Panoramafreiheit.Credit: "Panoramafreiheit in Europa (Karte)" von Maximilian Dörrbecker (Chumwa) — Eigenes Werk, using: File:Levels of Freedom of Panorama in Europe.svg. Lizenziert unter CC BY-SA 3.0 über Wikimedia Commons.

Foto: "Panoramafreiheit in Europa (Karte)" von Maximilian Dörrbecker (Chumwa)

Vor dem Eiffelturm in Paris, vor dem Riesenrad London Eye in London, vor den Skulpturen Mirós in Barcelona oder vor den Gehry-Bauten im Düsseldorfer Medienhafen ergibt sich europaweit das gleiche Bild: Touristen fotografieren die Attraktionen - und sich selbst. Das Foto machen nicht mehr hilfsbereite Passanten, sondern unter großer Verrenkung versuchen die Touristen, sich selbst und die Attraktion auf die Bildschirme ihrer Smartphones zu positionieren. Als Ausdruck des aktuellen Lebensgefühls werden diese Selfies direkt bei Facebook oder Instagram hochgeladen oder über WhatsApp als digitale Postkarte in die Heimat geschickt. Doch dieser Freiheit droht ein Ende.

Die EU will das Urheberrecht an die Gepflogenheiten des Jahres 2015 anpassen. Ein Projekt, das sich auch auf die Panoramafreiheit auswirken wird. Als Panoramafreiheit wird das Recht bezeichnet, moderne Gebäude oder Kunst, die von öffentlichen Plätzen oder Straßen zu sehen sind, fotografiert und kommerziell genutzt werden können. In Deutschland gibt es eine großzügige Panoramafreiheit. In Frankreich ist das ganz anders. Nach französischem Recht darf beispielsweise der Eiffelturm bei Nacht nicht fotografiert und dann bei Facebook, was der kommerziellen Nutzung gleich kommt, hochgeladen werden. Der Grund: Zwar ist der Erfinder schon mehr als 70 Jahre tot, jedoch lebt noch der Künstler der Lichtinstallation.

Derzeit gibt es Pläne, die strengen Regeln, wie sie in Frankreich oder Italien gelten, europaweit anzupassen. Eine großzügige Panoramafreiheit wie in Deutschland ist dann hinfällig. Die aktive Foto-Szene im Netz ist erbost: "Die Freiheit, Fotos auf öffentlichen Plätzen zu machen, wird attackiert", schreibt Nico Trinkhaus. Er ist Initiator einer Petition gegen die Pläne. "Das kann die Fotografie, wie wir sie kennen, zerstören". 18.000 Menschen haben bereits seine Petition auf change.org unterzeichnet.

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Für diesen Ärger sorgen die Pläne des liberalen Mitglieds des Europaparlaments Jean-Marie Cavada. Er fordert in einem Änderungsantrag für einen Bericht zum EU-Urheberrecht, dass die "gewerbliche Nutzung von Fotografien, Videomaterial oder anderen Abbildungen von Werken, die dauerhaft an physischen öffentlichen Orten platziert sind, immer an die vorherige Einwilligung der Urheber oder sonstigen Bevollmächtigten geknüpft sein sollte." Mit den Stimmen der Christdemokraten und Sozialdemokraten ist der Änderungsantrag angenommen worden - und wenn am 9. Juli das Europaparlament über den Bericht abstimmt, kann das weitreichende Folgen haben. Für die EU-Kommission gilt der Bericht als Hausaufgabenheft für das neue EU-Urheberrecht. Wird der aktuelle Stand des Berichts Gesetz, würde die Panoramafreiheit in Deutschland stark eingeschränkt werden.

Das trifft dann auch Privatpersonen, wenn sie öffentliche Kunstwerke oder Gebäude von noch lebenden oder erst kürzlich verstorbenen Künstlern oder Architekten zeigen. Zwar spricht Cavada nur von einer "gewerblichen Nutzung", wer aber seine Fotos auch in sozialen Netzwerken verbreitet, verlässt den privaten Rahmen schneller als oft gedacht. Wer ein Foto auf Facebook hochlädt, stimmt den Nutzungsbedingungen zu. Darin räumt der Nutzer Facebook das Recht zur kommerziellen Nutzung ein (Abschnitt 9.1 der Nutzungsbedingungen) und dass er die nötigen Rechte an dem Bild besitzt, um diese kommerzielle Nutzung durch Facebook zu erlauben (Abschnitt 5.1). "Das bedeutet, dass du nach einer Einschränkung der Panoramafreiheit auf nichtkommerzielle Zwecke für jedes deiner Urlaubsfotos prüfen müsstest, ob es ein Gebäude oder öffentliches Kunstwerk zeigt, ob dieses Werk urheberrechtlich geschützt ist", schreibt Julia Reda, Europaparlaments-Abgeordnete für die Piraten in ihrem Blog. "Das heißt, ob der Architekt oder die Künstlerin vor mehr als 70 Jahren gestorben ist." Selbst private Nutzer müssten sich mit Verwertungsgesellschaften oder Anwälten auseinandersetzen.

Reda warnt vor einem "bürokratischen Albtraum", der auch die Kulturwirtschaft massiv verändern würde. Wenn die EU-Kommission nicht regelt, ob die Panoramafreiheit rückwirkend gilt, müssen zahlreiche Bücher, Postkarten oder Fotokalender vom Markt genommen werden, wenn diese öffentliche Gebäude oder Kunstwerke zeigen. Auch die Fotos auf Plattformen wie Wikipedia müssten aufwendig geprüft werden. Entweder werden die Fotos entfernt oder nachlizensiert. Wie die Kommentare im Netz zeigen, vermittelt sich nicht nur den deutschen Hobbyfotografen das Rechtsverständnis nicht, das sich hinter den Änderungsplänen im EU-Parlament versteckt. Auch den eifrigen Selfie-Jägern in ganz Europa wird dies schwer zu vermitteln sein.

(fiene)
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