Landgericht Hamburg Abmahnungen gegen RedTube-Nutzer sind unzulässig

Hamburg/Düsseldorf · Das Landgericht Hamburg hat Medienberichten zufolge die Abmahnungen gegen Nutzer des Porno-Portals RedTube gestoppt. Das Schweizer Unternehmen "The Archive AG", das offenbar hinter der Abmahnwelle steckt, darf keine weiteren Schreiben verschicken.

Richtig mit Abmahnungen umgehen
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Foto: dpa, Boris Roessler

Das berichten die Online-Ausgabe der Frankfurter Rundschau und Bild.de. Das Gericht gab damit einem Antrag auf eine Einstweilige Verfügung von RedTube gegen die Schweizer Firma statt.

Das Gericht erklärte, die Nutzer könnten nur dann abgemahnt werden, wenn wenn für sie klar ersichtlich gewesen sei, dass es sich bei dem Film um eine Raubkopie handelte. Das sei bei den RedTube-Filmen nicht der Fall gewesen.

Dazu, ob das Streamen eines urheberrechtlich geschützten Films aus dem Internet generell erlaubt ist oder nicht, äußerten sich die Richter nicht. Sie ließen auch offen, ob die Abmahnungen möglicherweise schon deshalb unzulässig sein könnten, weil die IP-Adressen der Nutzer auf fragwürdige Weise ermittelt wurden.

Zuvor hatte RedTube bereits versucht, eine Einstweilige Verfügung gegen die Rechtsanwaltskanzlei zu erreichen, die die Abmahnungen verschickt hatte. Diesen Antrag hatte das Landgericht Hamburg jedoch zurückgewiesen, weil die Kanzlei nur im Auftrag der Schweizer Firma gehandelt hatte.

(jco)
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