Fall RedTube: Anwalt klagt gegen Abmahnkanzlei "Das ist glasklarer Betrug am Internetnutzer"

Düsseldorf · Zehntausende Internetnutzer sind abgemahnt worden. Sie sollen die Porno-Seite RedTube besucht haben - und nun zahlen. Der Kölner Anwalt Christian Solmecke aber geht von Betrug am User aus. Er geht in die Offensive.

Richtig mit Abmahnungen umgehen
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Foto: dpa, Boris Roessler

Christian Solmecke spricht Worte aus, die bei vielen betroffenen Internetnutzern Erleichterung auslösen dürften: "Hier geht es um Dinge, die strafrechtlich relevant sind. Das ist glasklarer Betrug an den Usern." Und gegen den wird der Anwalt mit einer Anzeige im Namen seiner Mandanten vorgehen.

Der Kölner Fachanwalt betreut rund 600 Betroffene, die in den vergangenen Tagen ein Abmahnschreiben der Regensburger Kanzlei Urmann + Collegen erhalten haben. Der Inhalt: eine Unterlassungserklärung und eine zu zahlende Gebühr, weil sie die Porno-Streamingseite RedTube besucht und urheberrechtlich geschützte Videos angeschaut haben sollen.

Mandanten kennen RedTube nicht

Viele seiner verunsicherten Mandanten aber beteuern, RedTube nicht zu kennen oder die Websitze nie besucht zu haben. Solmecke ist der Überzeugung, dass es hier um kriminelle Machenschaften von Hintermännern geht.

Solmecke gibt ein Beispiel: Ein Mandant besucht die Website ebay.de. Wie in solchen Fällen oft üblich, öffnet sich ein Pop-Up-Fenster mit Werbeanzeigen. "Hier aber haben sich wohl durch Trafficumleitungen Porno-Seiten wie RedTube automatisch geöffnet."

Die Folge: Der surfende Ebay-Interessent ist auf einmal auf einer Pornoseite, "obwohl er das nie veranlasst hat", kritisiert der Fachanwalt. "Dann eine Abmahngebühr kassieren zu wollen, ist Betrug. Pop-Ups werden den Internetnutzern zum Verhängnis."

Pop-Ups leiten User weiter

Wie die User auf die entsprechenden Seite geleitet wurden, erläutert Solmecke: So soll es in den Protokolldateien vieler User Hinweise auf trafficholder.com geben. Diese Website führt die Nutzer, die auf der Suche nach Pornoseiten sind, mittels Pop-Ups zu den entsprechenden Angeboten — im Fall der Betroffenen auf die Seiten movfile.net und retdube.net.

Am Donnerstag ist bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft Köln ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat. Es richte sich gegen Unbekannt, sagte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer. Es gehe darum, ob jemand gegenüber dem Landgericht Köln falsche eidesstattliche Versicherungen abgegeben habe, um an Nutzerdaten heranzukommen.

Bremer stellte auf dpa-Anfrage klar, dass sich die Ermittlungen nicht gegen die Regensburger Kanzlei richteten, die die Abmahnungen verschickt habe. Dies habe die Staatsanwaltschaft auch nie behauptet.

Zehntausende von Abmahnwelle betroffen

Von der Abmahnwelle sind in Deutschland mehrere zehntausend Internetnutzer betroffen. Die Regensburger Anwaltskanzlei forderte sie auf, 250 Euro zu bezahlen und schriftlich zu versichern, das Vergehen nicht noch einmal zu begehen.

Die Abmahnungen sind in mehreren Punkten umstritten. Zum einen bezweifeln Experten, dass das Abrufen von Videostreams überhaupt gegen das Urheberrecht verstößt.

Außerdem sei die Webseite nicht eindeutig als illegal zu erkennen. Zum anderen geht es um die Frage, ob das Landgericht Köln hinters Licht geführt wurde, als es um die Herausgabe der Anschlussdaten der Nutzer ging. Die Anträge hätten nicht deutlich gemacht, dass es um Internet-Streaming und nicht um illegale Tauschbörsen gehe, sagen Anwälte, die abgemahnte Anwender vertreten. Die Kanzlei hat dieser Einschätzung widersprochen.

(nbe)
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