Porno-Streaming-Portal RedTube "Das Ende der Abmahnwelle ist nicht erreicht"

Düsseldorf · Die Abmahnwelle im Fall RedTube nimmt kein Ende: Der Kölner Fachanwalt Christian Solmecke betreut hunderte Mandanten, die ein Schreiben einer Regensburger Kanzlei erhalten haben. Mehr als 10.000 User sind derzeit betroffen – doch die Zahl steigt weiter. Viele dürften den Abmahn-Brief bald erhalten.

Richtig mit Abmahnungen umgehen
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Foto: dpa, Boris Roessler

Die Abmahnwelle im Fall RedTube nimmt kein Ende: Der Kölner Fachanwalt Christian Solmecke betreut hunderte Mandanten, die ein Schreiben einer Regensburger Kanzlei erhalten haben. Mehr als 10.000 User sind derzeit betroffen — doch die Zahl steigt weiter. Viele dürften den Abmahn-Brief bald erhalten.

In den vergangenen Tagen haben tausende Internetnutzer und Kunden der Telekom ein Schreiben der Anwaltskanzlei Urmann + Collegen im Briefkasten gefunden. Der brisante Inhalt: Eine Unterlassungserklärung samt Abmahnung, mit der Forderung 250 Euro zu überweisen. In vielen Fällen gab es gleich mehrere Abmahnungen. So stieg die Forderung der Kanzlei auf eine vierstellige Summe.

Der Kölner Fachanwalt Christian Solmecke erklärte im Gespräch mit unserer Redaktion, er betreue derzeit 300 Mandanten. Ihnen wird vorgeworfen, illegale Videos auf dem Porno-Stream RedTube angeschaut zu haben und damit Rechte des Inhaber "The Archive AG" aus der Schweiz verletzt zu haben. Für Solmecke ist das Ende der Abmahnwelle nicht erreicht. "Ich gehe von 20.000 Betroffenen aus, voraussichtlich sind es noch weitaus mehr."

Der Mainzer Anwalt Tobias Röttger fügte hinzu: Das sei die "größte Abmahnwelle auf einen Schlag", die ihm bekannt sei. "Nach unseren Maßstäben muss das eine gigantische Abmahnzahl gewesen sein", sagte auch der Düsseldorfer Rechtsanwalt Udo Vetter der dpa.

Am Mittwoch telefonierte IT-Anwalt Solmecke mit seinem Rechtsanwalts-Kollegen Thomas Urmann aus Regensburg. Dieser bestätigte Solmecke, dass die Abmahnwelle erst der Anfang sei. Urmann gehe "davon aus, dass in den nächsten Jahren noch viele Streaming-Abmahnungen folgen werden", schreibt Solmecke auf der Internetseite seiner Kanzlei.

Solmecke sieht das massenhafte Verschicke der Briefe als Einschüchterungstaktik. Schließlich gehe es hier um Pornographie, sagt er. Internetnutzer, die sich auf entsprechenden Seiten aufhielten, könnten bei einer Abmahnung peinlich berührt sein und aus Scham die Unterlassungserklärung unterzeichnen und die Gebühr bereitwillig zahlen.

Davon rät Solmecke unbedingt ab. Betroffene sollten nichts unterzeichen und kein Geld überweisen, sondern sich anwaltliche Hilfe suchen. Einmal gezahlt, stehen die Chancen, an das Geld zurückzukommen, gleich null. Solmecke: "Wenn die Unterlassungserklärung unterzeichnet und die Gebühr bezahlt ist, ist juristisch zwischen beiden Parteien ein Vergleich geschlossen."

(nbe)
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