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  Foto: dpa, Julian Stratenschulte
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Geschichtsträchtiger Vorgang: Richter beschlagnahmt Facebook-Account

zuletzt aktualisiert: 20.02.2012 - 11:13

Reutlingen (RPO). Ein schwäbischer Amtsrichter könnte Geschichte im Online-Recht schreiben. Der Jurist hat bei Facebook den Account eines Angeklagten beschlagnahmen lassen. Trotzdem ist unklar, ob er an die Daten rankommt.

Der Prozess ist eigentlich wenig spektakulär. Angeklagt ist ein 20-Jähriger, der einem Kumpel den entscheidenden Tipp für einen Einbruch gegeben haben soll. Und doch könnte gerade dieses ziemlich alltägliche Verfahren vor dem Reutlinger Amtsgericht Geschichte schreiben.

Denn um den Angeklagten zu überführen, hat der Richter den Facebook-Account des 20-Jährigen beschlagnahmt. Das - so sagen Experten - gab es in dieser Form wohl noch nie in einem deutschen Strafprozess. Ob es der Richter wirklich schafft, an die Facebook-Daten heranzukommen, ist zwar noch unklar. Aber sollte er Erfolg haben, könnte das soziale Netzwerk in Zukunft in sehr vielen Prozessen als Beweismittel eine Rolle spielen.

Der junge Mann auf der Anklagebank ist ein typisches Mitglied der Generation Facebook. "Al Capone" nennt er sich in dem sozialen Netzwerk. Doch nicht nur dieses Pseudonym hat die Ermittler stutzig gemacht: Sie vermuten, dass der 20-Jährige einem Freund über Facebook wichtige Informationen für den Einbruch im Wohnhaus einer befreundeten Familie geschickt haben könnte. Das wäre ein entscheidender Beweis, um den Angeklagten zu überführen.

Info

Wollen Richter einen E-Mail- oder Facebook-Account beschlagnahmen, gelten enge Vorschriften: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer Entscheidung 2009 das sogenannte "Übermaßverbot" begründet. Demnach darf ein Richter nicht einfach alle E-Mails auf dem Account eines Angeklagten beschlagnahmen lassen, sondern muss die Suche einschränken - etwa auf Mails, die mit einem mutmaßlichen Komplizen ausgetauscht wurden, oder die bestimmte Wörter enthalten. Den Account komplett beschlagnahmen zu lassen, verstößt laut BGH gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit.

Meist nur öffentliche Daten zugänglich

Zwar spiele Facebook bei zahlreichen Ermittlungen schon jetzt eine Rolle, sagt Martin Schirmbacher, Berliner Fachanwalt für Informationstechnologierecht. Allerdings könnten die Ermittler meist nur die öffentlich zugänglichen Daten auf der Pinnwand einsehen. Wenn sich Facebook-Nutzer untereinander Nachrichten schicken, blieben diese vor den Augen der Strafverfolger verborgen.

"In den USA ist das schon anders. Da ist es gang und gäbe, dass Ermittler oder auch Anwälte Zugriff auf solche Daten bei sozialen Netzwerken erwirken", sagt der Stuttgarter Rechtsanwalt Carsten Ulbricht, der auf Internet und Social Media spezialisiert ist. Und das will der als IT-versiert geltende Reutlinger Richter nun auch schaffen. Dabei kann er auf Erfahrungen der deutschen Justiz mit dem Internet aufbauen. "Dass E-Mail-Accounts beschlagnahmt werden, kommt auch hier bei uns vor. Aber eher selten, denn das ist schon sehr aufwendig", sagt Ulbricht.

Auf Beschluss eines Richters muss der Betreiber dann E-Mails eines Verdächtigen an die Ermittler aushändigen. "Die deutschen Provider sind da sehr kooperativ - das müssen sie auch sein. Aber wenn es um einen Provider im Ausland geht, hat es die deutsche Justiz sehr viel schwerer", erklärt Schirmbacher.

Facebook verarbeitet Daten nicht in Deutschland

Das merkt im Moment auch der Reutlinger Amtsrichter. Seine Anfrage bei Facebook Deutschland lief ins Leere. Nur die Kollegen in Irland hätten Zugriff auf die Daten des mutmaßlichen Einbrechers, hieß es in Hamburg. Bei Facebook in Deutschland würden nämlich gar keine Daten verarbeitet. Daher müssten sich alle Richter in der Europäischen Union an Facebook in Dublin wenden. Der Richter aus Reutlingen hat jetzt ein Rechtshilfeersuchen nach Irland geschickt. Das koste aber Zeit und Geld, sagt Ulbricht.

Genau auf dieses Argument hofft auch der Reutlinger Richter. Wenn er sich hohe Kosten für Nachforschungen im Ausland ersparen wolle, solle er den Ermittlern seinen Facebook-Account doch einfach freiwillig offenlegen, gab er dem 20-jährigen Angeklagten mit auf den Weg. Ob er das macht, wird sich beim nächsten Verhandlungstag am Donnerstag zeigen.

Einige Juristen würden sich aber wohl wünschen, dass die Auseinandersetzung mit Facebook einmal auf dem offiziellen Rechtsweg durchgefochten würde. Denn wenn der Richter damit Erfolg hätte, würde er wohl zum Pionier. "Dann wird es künftig wohl häufiger eine Beschlagnahme von Facebook-Accounts geben", schreibt Anwalt Thomas Stadler in seinem Blog www.internet-law.de.

Über kurz oder lang werde die Justiz aber ohnehin reagieren müssen, ist Ulbricht überzeugt. Gerade die jungen Leute schrieben kaum noch Mails, sondern kommunizierten vor allem über Facebook und andere Internet-Netzwerke. "Entsprechende Fälle werden damit auch die Justiz in Zukunft stärker beschäftigen."

Quelle: dpa

 
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