Partnerbörse, Handy, Pay-TV oder Musikdienst So kündigen Sie Internetdienste & Co. richtig

Düsseldorf · Einen Vertrag übers Internet schließen ist leicht. Ihn zu kündigen, ist dagegen oft gar nicht so einfach. Kunden müssen die Form wahren und Fristen einhalten. Und manche Unternehmen sind überraschend anhänglich.

 Immer wieder kommt es vor, dass eine Kündigung nicht akzeptiert wird.

Immer wieder kommt es vor, dass eine Kündigung nicht akzeptiert wird.

Foto: dpa, av

Egal ob Mobilfunkvertrag, Pay-TV-Abo oder die Mitgliedschaft bei einer Partnerbörse im Internet: Wenige Klicks reichen, um sich langfristig zu binden. Wenn es darum geht, so abgeschlossene Verträge zu kündigen, wird es dagegen oft wesentlich schwerer. Wer die Regeln nicht kennt, riskiert, nolens volens weiter Kunde zu bleiben.

Immer wieder kommt es vor, dass eine Kündigung nicht akzeptiert wird. "Selbst wenn man form- und fristgerecht gekündigt hat, bekommt man von einigen Telekommunikationsanbietern ein Schreiben zugesandt mit der Bitte um dringenden Rückruf, da man noch Angaben bräuchte oder Rückfragen zu der Kündigung hätte", sagt Dunja Richter, Juristin bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. "Ruft der Verbraucher dann zurück, wird ihm meist ein neuer Vertrag angeboten."

Auch Bernd Storm hat Erfahrungen mit Firmen, die sich quer stellen. "Die Unternehmen reizen ihren Spielraum aus", sagt der Betreiber von "Aboalarm.de". Das Vertragsportal verschicke im Auftrag von Kunden jeden Monat rund 100.000 Kündigungen. "Wir gehen davon aus, dass fünf bis zehn Prozent aller Kündigungen nicht korrekt bearbeitet werden", bewertet Storm die Reaktionen.

Einige Anbier sind sehr dreist

Damit es erst gar nicht zu echten oder von den Unternehmen vorgeschobenen Zuordnungsproblemen kommt, sollte man nicht vergessen, bei seiner Kündigung neben der vollen Anschrift auch die relevanten Kunden-, Vertrags-, Abo- und Handy-Nummern anzugeben. "Man muss es ja nicht unnötig erschweren", sagt Julia Rehberg, Juristin bei der Verbraucherzentrale Hamburg.

Trotzdem gilt: Wenn Firmen Kündigungen wegen fehlender Angaben ignorieren, verletzen sie nach Auffassung von Bernd Storm ihre gesetzlich vorgeschriebene Mitwirkungspflicht. Besonders dreist gingen einige Online-Dating-Portale vor, sagt der Experte: "Die verlangen teilweise sogar das Passwort." Ein Vertrag könne aber meist schon anhand der korrekten Anschrift zugeordnet werden.

Um sicherzugehen, sollte man beim Kündigen aber einiges beachten: "Grundsätzlich muss eine Kündigung Datum und Unterschrift enthalten", erklärt Dunja Richter. Wichtig sei es zudem, unter die Unterschrift noch einmal den Namen in Druckbuchstaben zu schreiben, rät Bernd Storm.

Ansonsten müsse aus dem Schreiben nur hervorgehen, dass man kündigen möchte. Sinnvoll sei die Bitte um eine Kündigungsbestätigung, auch wenn es darauf keinen Rechtsanspruch gebe.

Unabdingbar ist das Einhalten von Kündigungsfristen. Dabei reicht es nicht etwa aus, die Kündigung innerhalb der Frist abzuschicken. "Die Kündigung muss innerhalb der Frist bei dem Unternehmen eingehen", erklärt Richter. "Gegebenenfalls sollte man sich noch einmal erkundigen oder sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geben lassen."

Eine Mail kann ausreichen

"Aus Gründen der Sicherheit sollte man immer per Einwurf-Einschreiben kündigen", empfiehlt Verbraucherschützerin Rehberg. Und wenn man etwa beim Fitness-Club kündigt, kann man die Kündigung auch dort abgeben und sich das quittieren lassen.

"In einer Vielzahl der Fälle ist dem Grunde nach ein Fax oder sogar eine E-Mail ausreichend", sagt Bernd Storm. Ein Brief müsse es nur dann sein, wenn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Schriftform vorgeschrieben und die telekommunikative Übermittlung wirksam ausgeschlossen ist.

Wenn der Anbieter aber in seinen AGB für Kündigungen die Schriftform vorschreibt, die telekommunikative Übermittlung aber nicht oder nicht wirksam ausschließt, sei eine Kündigung per Fax wirksam, erklärt Storm. Wenn der Anbieter gar nichts vorschreibt oder nur die Textform erlaubt, sei zusätzlich auch eine E-Mail-Kündigung wirksam. Im Zweifel finden Verbraucher die wasserdichte Kündigungsart also nur im Kleingedruckten.

"Wenn man noch Zeit hat, dann kann man es natürlich per E-Mail versuchen", sagt Verbraucherschützerin Rehberg. Kommt keine Reaktion, kann man immer noch Brief oder Einschreiben schicken.

Wird eine fristgerechte Kündigung trotz Einschreiben ignoriert, kann man noch einmal per Brief auf die Kündigung hinweisen, rät Vertragsexperte Storm. "Da muss man hartnäckig bleiben." Fruchtet auch das nicht, kann man den Gang zum Rechtsanwalt erwägen, der mit einer Feststellungsklage drohen kann.

(dpa)
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