Formular jetzt online So löschen Sie einen Eintrag bei Google

Düsseldorf · Sie haben bei Google, Bing oder einer anderen Suchmaschine einen unliebsamen Eintrag über sich selbst entdeckt? Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Löschung zu stellen. Google hat das entsprechende Formular dafür nun ins Netz gestellt. Wir erklären, wie Sie dabei vorgehen müssen.

So löscht man Google-Einträge: Formular nach EuGH-Urteil online
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Als allererstes muss mit einem verbreiteten Irrtum aufgeräumt werden: Sollte einem Antrag auf Löschung statt gegeben werden, so verschwindet der Eintrag über Sie natürlich nicht aus dem Netz. Bei aller Macht, auch Google kann keine Seiten löschen, die dem Suchmaschinenbetreiber nicht gehören.

Was passiert ist folgendes: Die Seiten werden bei einer entsprechenden Suche bei Google, Bing & Co. einfach nicht mehr als Treffer ausgegeben. Das verringert die Findbarkeit natürlich beträchtlich, schließt sie aber nicht aus. Ist der von Ihnen beanstandete Eintrag auf irgend einer anderen Seite verlinkt, so bleibt diese Verlinkung natürlich auch weiter bestehen.

Und: Die Löschung erfolgt nur auf Google-Seiten innerhalb der Europäischen Union sowie in Island, Norwegen, Lichtenstein und der Schweiz. Sollte jemand mit Hilfe einiger technischer Kniffe eine Suche beispielsweise auf der US-Seite von Google starten, werden auch die hierzulande gelöschten Ergebnisse weiter auftauchen.

So viel vorab. Wie muss man nun aber vorgehen, um einen Eintrag bei Google löschen zu lassen. Das Unternehmen hat dazu am Freitag ein Online-Formular freigeschaltet. Laut des Urteils des EuGH müssen Treffer aus den Suchergebnissen nur dann entfernt werden, wenn diese "in Anbetracht aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der verstrichenen Zeit, den Zwecken, für die sie verarbeitet worden sind, nicht entsprechen, dafür nicht oder nicht mehr erheblich sind oder darüber hinausgehen".

Also einfach in einem Rundumschlag sein digitales Ich reinwaschen, das funktioniert nicht. Jeder einzelne zu löschende Treffer muss wohl begründet sein. Google will "jede Anfrage individuell prüfen und zwischen den Datenschutzrechten des Einzelnen und dem Recht der Öffentlichkeit auf Auskunft und Informationsweitergabe abwägen".

In dem Online-Formular muss dann der Name eingetragen werden, für den Suchergebnisse entfernt werden sollen, der eigene Name (falls abweichend) sowie eine Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme.

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Dann, ganz wichtig, muss natürlich die genaue Internetadresse (URL) der betroffenen Seite angegeben werden. Handelt es sich um mehrere Treffer, können weitere Felder hinzugefügt werden.

Um einen Missbrauch weitgehend auszuschließen, muss jedem Antrag die Kopie eines gültigen Lichtbildausweises beigefügt werden, etwa Führerschein oder Personalausweis.

Google macht keine Angaben dazu, wie lange die Bearbeitung solcher Anträge dauern könnte. Der Konzern habe bereits einige tausend Anfragen erhalten, sagte ein Sprecher. Sie müssten erneut über das neue Formular gestellt werden.

Google-Chef Larry Page warnte unterdessen vor negativen Folgen des EuGH-Urteils. Unter anderem könne es der nächsten Generation von Internet-Startups schaden, sagte er der "Financial Times" von Freitag. "Wir sind ein großes Unternehmen und wir können auf solche Sorgen antworten und Geld dafür ausgeben, es ist kein Problem für uns."

Ein Google, das noch aus drei Leuten in einer Garage bestand, hätte es aber härter getroffen. Er befürchte auch, dass dies ein ermutigendes Signal für Regierungen sein könnte, die Online-Zensur betreiben.

Google bildet auch einen Beirat, der den Konzern beim Umgang mit dem Problem beraten soll. Dem Beirat gehört unter anderen der Gründer des Online-Lexikons Wikipedia, Jimmy Wales, an der die EuGH-Entscheidung scharf als Schritt in Richtung Zensur kritisiert hatte. Vieles sei für die Umsetzung des Urteils noch unklar - zum Beispiel, nach welcher Frist die Links zu den Informationen gelöscht werden sollten, sagte ein Sprecher. Google rechnet damit, dass strittige Fälle vor Gericht kommen werden.

"Wir versuchen, europäischer zu sein", sagte Google-Chef Page der "Financial Times". Der Konzern wolle die Datenschutz-Problematik stärker aus dem europäischen Blickwinkel betrachten.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte entschieden, dass Europas Bürger Google dazu verpflichten können, Links zu unangenehmen Dingen aus ihrer Vergangenheit aus dem Netz verschwinden zu lassen. Google müsse die Verweise aus seiner Ergebnisliste entfernen, wenn dort enthaltene Informationen das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz einer Person verletzen.

(csr)
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