Kampf um Köpfe Tech-Riesen legen Milliarden-Streit um Mitarbeiter bei

Im Silicon Valley herrscht ein ein milliardenschwerer Kampf um die besten Köpfe der Technik-Szene. Höhepunkt war ein Abwerbe-Verbot, welches Firmen wie Apple, Google und Intel geschlossen haben. Tausende Mitarbeiter haben geklagt. Jetzt gibt es eine Einigung.

Kampf um Köpfe: Tech-Riesen legen Milliarden-Streit um Mitarbeiter bei
Foto: dpa, ole rf sab

Bei diesem Milliarden-Streit ging es um Absprachen aus den Jahren 2005 bis 2009. Die Firmen einigten sich darauf, Beschäftigte nicht gegenseitig abzuwerben. Die Mitarbeiter argumentierten, dies seien wettbewerbsfeindliche Absprachen gewesen, die ihnen die Aussicht auf höhere Einkommen verwehrt hätten. Der Sammelklage schlossen sich rund 64 000 Menschen an und sie forderten eine Summe von drei Milliarden Dollar.

In Gerichtsunterlagen von Donnerstag hieß es jetzt, der Streit sei beigelegt worden. Details gab es zunächst nicht. Nach Informationen des "Wall Street Journal" zahlen die Unternehmen insgesamt 325 Millionen Dollar. In einem Monat sollte der Prozess in dem Fall beginnen.

Apple und Google im Mittelpunkt

So bekam ein E-Mail-Wechsel zwischen Apple-Gründer Steve Jobs und dem damaligen Google-Chef Eric Schmidt viel Aufmerksamkeit. Nachdem eine Mitarbeiterin von Googles Personalabteilung per E-Mail einen Apple-Entwickler angesprochen hatte, beschwerte sich Jobs bei Schmidt. Die Reaktion fiel hart aus: Google versicherte, dass die Frau sofort gefeuert werde und so etwas nicht wieder vorkommt. Jobs quittierte dies beim internen Weiterleiten der Mail mit einem Smiley.

Google und Apple waren damals, bevor sie der Streit um das mobile Betriebssystem Android auseinanderriss, noch mehr Partner als Rivalen. Mit der Abmachung wollten sie einen Wettstreit um Mitarbeiter vermeiden. Dem später für illegal erklärten Pakt schlossen sich auch der Chiphersteller Intel, die Software-Firmen Adobe und Intuit, das "Star Wars"-Studio Lucasfilms und der Animations-Spezialist Pixar an. Intuit, Lucasfilms und Pixar einigten sich bereits vorher mit den Klägern.

(dpa, dafi)
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