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  Foto: Kai Remmers, tmn
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Auch Privatleute werden abgemahnt: Teure Rechtsverstöße bei Ebay

zuletzt aktualisiert: 20.05.2009 - 08:16

   Mainz/Düsseldorf (RPO). Ob Kleidung, Spielkonsolen oder Bremsscheiben: Produktpiraten belagern mit Fälschungen von Markenartikeln Ebay und verursachen immense Schäden. Die betroffenen Unternehmen verfolgen Verstöße rigoros und machen mit teuren Abmahnungen auch vor privaten Verkäufern nicht halt, die Markenrechte aus Unwissenheit oder Naivität verletzt haben.

   "Viele Firmen wollen ein Exempel statuieren und gehen massiv gegen Endverbraucher vor", sagt Carmen Gahmig, Rechtsreferentin der Verbraucherzentrale Rheinland Pfalz in Mainz. Ganze Heerscharen von Lizenzanwälten durchforsteten Ebay und mahnten die Verstöße ab.

   Dass der Onlinemarktplaz der Produktpiraterie einen fruchtbaren Boden bietet, erklärt der Düsseldorfer Anwalt Michael Terhaag folgendermaßen: "Ebay ist für viele das erste Mal, dass sie selbst im Internet etwas einstellen. Die haben keine Ahnung." Außerdem spielten Marken online eine noch größere Rolle. "Man weiß, was man kriegt."

Info
Keine Angebote mit fremden Fotos

Bevor jemand sein Auktionshaus-Angebot mit einem fremden Foto schmückt, sollte er besser selbst zur Kamera greifen. Das Oberlandesgericht Brandenburg verurteilte einen eBay-Verkäufer zu 3000 Euro Schadensersatz wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht. Er hatte mit dem geschützten Werbefoto des Herstellers für sein gebrauchtes Navigationsgerät geworben (Az.: 6 U 58/08).

   Produktpiraten nutzen diesen Effekt. "Die fälschen Artikel, imitieren das Design oder werben mit dem guten Namen", erläutert Andreas Meyer, Sprecher der Bundesfinanzdirektion Mitte mit Sitz in Potsdam. Teils vorsätzlich, teils naiv preisen Profi-Verkäufer und Hobby-Händler Ramsch als Originale an. Das ist ein Problem für Ebay. Denn laut BGH haftet der Marktplatz gegenüber Markenherstellern wie Rolex dafür, dass keine Fälschungen eingestellt werden (Az.: I ZR 35/04).

Suchmaschine scannt alle Angebote

   So fahndet das Auktionshaus gemeinsam mit 31.000 Markenrechteinhabern nach Verstößen. Eine Suchmaschine scannt alle Angebote. "Plagiate haben hier nichts zu suchen", sagt Wolf Osthaus, Rechtsexperte bei Ebay Deutschland mit Sitz in Kleinmachnow bei Berlin. Angebote mit Fälschungen werden gelöscht, der Rechteinhaber wird informiert. Dann flattert dem Verkäufer meist eine Abmahnung samt saftiger Rechnung ins Haus. In so einer Situation rät Verbraucherschützer Dahmig: "Sofort zum Anwalt. Solche Schreiben darf man nie ignorieren."

   Markenrechtsexperte Terhaag gibt ein Beispiel: "Selbst wenn Sie das Nike-Hemd guten Gewissens in Cala Ratjada im Shop gekauft haben, ordentlich eingetütet und mit Kassenbon, hilft ihnen das nicht, wenn sich herausstellt, dass es eine Fälschung ist." Für den zivilrechtlichen Schadensersatz-Anspruch spielt es keine Rolle, ob man wusste, was man tat.

   Das Abmahnschreiben, korrekt Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, umfasst gewöhnlich drei Dinge: Eine Zahlungsaufforderung, eine Unterlassungserklärung und eine Verpflichtungserklärung. Letztere besagt, dass man sich für jeden weiteren Verletzungsfall verpflichtet, erneut eine bestimmte Summe zu zahlen, erklärt Terhaag. "Man muss die Erklärung unterschreiben und auch zahlen muss man meistens." Verhandelbar seien die Höhe des Schadenersatzes und die Dauer der Verpflichtungserklärung.

Keyword-Spamming

   Zum Produktpiraten wird man als Verkäufer schon mit Formulierungen in der Produktbeschreibung wie "à la Prada", "wie Cartier, "ähnlich Puma" oder "vergleichbar Esprit". Denn dabei handelt es sich um unzulässige vergleichende Werbung. "Cartier hat ein Recht, nicht mit jemandem verglichen zu werden, der nicht in der gleichen Liga spielt", erklärt Anwalt Terhaag (OLG Frankfurt Az.: 6 W 80/04).

   Findige Verkäufer nutzen auch die Ebay-Suchfunktion aus und schreiben ohne Bezug beliebte Markennamen unter ihre Auktion, damit ihr Angebot in die Trefferliste kommt. Keyword-Spamming heißt dieses Prinzip - und ist laut Landgericht Braunschweig nicht erlaubt (Az.: 9 O 367/08). Verkäufer dürfen noch nicht einmal schreiben "Das ist keine Gucci". Die bloße Erwähnung des Markenbegriffes sei Ausbeutung, sagt Terhaag. "Man darf die Marke nur nennen, wenn es um sie geht."

Empfänger wird in die Haftung genommen

   Doch selbst das gilt nicht immer: An die Verbraucherzentrale Mainz wandte sich ein Mann, der zwei T-Shirts der Marke Ed Hardy verkauft hat. Die Urlaubsmitbringsel waren echt, trotzdem soll er 600 Euro zahlen. "Die Lizenzanwälte argumentierten, die Shirts dürften nur von lizenzierten Händlern und nur in Amerika verkauft werden", erklärt Verbraucherschützerin Dahmig.

   Auch für den Käufer können Plagiate teuer werden, wenn das Päckchen aus dem Ausland kommt, warnt Zoll-Sprecher Andreas Meyer. "Die Sendung wird beschlagnahmt und der Markenrechteinhaber informiert." In die Haftung genommen wird der Empfänger. Richtig gefährlich wird es bei falschen Pkw-Ersatzteilen. Kürzlich stoppten Zollfahnder eine Postsendung mit falschen BMW-Bremsscheiben, berichtet Meyer. "Die hatten keine Bremswirkung, damit bremst man bei Tempo 200 auf der Autobahn nur einmal."

Quelle: tmn

 
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