Gerichtsurteil Überwachung privater Chats im Büro eingeschränkt

Straßburg · Chatten Mitarbeiter im Büro privat, dürfen Unternehmen diese Unterhaltungen nicht uneingeschränkt überwachen. Das entscheid der der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.

Private Chats im Job - was erlaubt ist und was nicht
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Foto: dpa, bsc

Geklagt hatte ein Mann aus Rumänien, der entlassen worden war, weil er über den Internetzugang des Arbeitgebers Nachrichten an seinen Bruder und seine Verlobte verschickt hatte.

Es ging darin um seine Gesundheit und sein Sexualleben. Das Unternehmen hatte die Unterhaltung aufgezeichnet, ohne den Mitarbeiter über die Möglichkeit einer solchen Kontrolle vorab zu informieren.

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Foto: RP/Christoph Schroeter

Aus Sicht der Straßburger Richter geht das zu weit. Nach dem Urteil soll es Unternehmen zwar möglich bleiben, die Kommunikation von Mitarbeitern zu überprüfen. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die der Gerichtshof erstmals festlegte.

So muss über die Möglichkeit und das Ausmaß von Kontrollen vorab informiert werden. Außerdem braucht es einen legitimen Grund für die Überwachung. Mildere Kontrollmaßnahmen und weniger einschneidende Konsequenzen als etwa eine Kündigung müssen geprüft werden.

Das Urteil gilt direkt nur für Rumänien. Als Mitglied des Europarats muss sich aber auch Deutschland daran halten, wenn es keine Verurteilung riskieren will.

(csr)
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