Valentinstag Datingportale - Tipps für die Online-Partnersuche

Düsseldorf · Der Valentinstag steht vor der Tür. Zahlreichen Singles wird die Sehnsucht nach einem Partner jetzt mal wieder richtig bewusst. Viele versuchen ihr Glück bei einem Onlinedatingportal. Dazu einige Tipps der Verbraucherzentralen für die Partnersuche.

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  • Erfolgschancen

Immerhin fast jeder zweite Nutzer von Onlinedatingportalen hat sich auf diesem Weg nach einer aktuellen Bitkom-Umfrage schon einmal verliebt. Wie eine Untersuchung der Stiftung Warentest von Anfang 2016 freilich zeigte, sind die teureren Partnervermittlungen kaum erfolgversprechender als Singlebörsen.

Singlebörsen sind praktisch eine moderne Variante der Zeitungsanzeigen. Das Mitglied legt ein Profil mit Fotos, persönlichen Angaben und einer Selbstdarstellung an. Jeder kann selbstständig nach passenden Partnern Ausschau halten.

Grundlage von Partnervermittlungen ist ein Persönlichkeitstest. Daraus entstehen Profile, die nach einer bestimmten Formel verglichen werden.

  1. Wünschen klären

Zuerst sollte also klar sein, was genau gesucht wird - ein Partner fürs Leben, für Freizeitunternehmungen oder ein schnelles Abenteuer. Je nachdem fällt die Wahl dann auf eine Partnervermittlung, eine Singlebörse oder ein Erotikportal.

Partnersuchende sollten vorab prüfen, ob wirklich der Kontakt zu den betreffenden Kandidaten hergestellt wird, lediglich Partnervorschläge kommen oder Interessierte sich selbst durch Profile klicken müssen.

Bei manchen Onlinedatingplattformen gibt es auch falsche Profile. Die Verbraucherzentrale Bayern identifizierte vor kurzem 187 Portale, die in ihren Geschäftsbedingungen angeben, Fakeprofile einzusetzen. In solchen Fällen flirtet der Nutzer nicht mit echten Menschen, sondern mit Mitarbeitern der Portale.

  1. Vorsicht bei Testangeboten

Bei Testangeboten wie "1 Euro für 14 Tage" ist den Verbraucherschützern zufolge Vorsicht angeraten. Diese Verträge verlängern sich nach Ablauf der Testphase oft in teure Mitgliedschaften. Kostenlose Mitgliedschaften bei Partnervermittlungen ermöglichen in der Regel keinen Austausch mit anderen Suchenden.

  1. Laufzeit richtig wählen

Je länger die Laufzeit eines Vertrags, desto günstiger der monatliche Beitrag. Verlieren Kunden nach kurzer Zeit die Lust, sind sie bei Singleportalen allerdings an die Laufzeit gebunden und müssen sich bei Partnervermittlungen voraussichtlich über das Recht zur außerordentlichen Kündigung streiten.

Einige Anbieter verlangen eine Bezahlung vorab für die gesamte Laufzeit oder eine hohe Anzahlung. Monatliche Beiträge sind aber selbst bei etwas höheren Kosten besser, weil Verbraucher im Streitfall ihrem Geld nicht hinterherlaufen müssen.

  1. Vertrag kündigen

Singlebörsen und Erotikportalen kann zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit gekündigt werden. Partnervermittlungen, die konkrete Kontaktvorschläge unterbreiten, sind jederzeit fristlos kündbar.

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Foto: dpa-tmn/Garmin

Bei automatischen Vertragsverlängerungen empfehlen Verbraucherexperten eine rechtzeitige Kündigung per Einwurfeinschreiben - am besten zeitnah nach Vertragsschluss. Das Kündigungsschreiben muss bis zum Kündigungstermin beim Anbieter eingegangen sein.

  1. Widerrufsfrist beachten

Wurde ein Vertrag online oder in der Wohnung des Verbrauchers geschlossen, kann er innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss widerrufen werden. Fordert der Anbieter im Fall des Widerrufs einen Wertersatz, sollte dieser nicht voreilig gezahlt werden. Betroffene sollten sich rechtlich beraten lassen.

  1. Daten löschen lassen

Alle persönlichen Daten sollten nach Vertragsende gelöscht werden. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, fordert den Anbieter ausdrücklich dazu auf und lässt sich die Datenlöschung schriftlich bestätigen.

  1. Kleingedrucktes beachten

Manche Anbieter behalten sich vor, Profile auf weiteren Portalen zu verwenden, auf denen Partnersuchende sich nie angemeldet haben. Davon sollten Verbraucher die Hände lassen.

(csr)
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