Ebay-Auktionshaus: Verkäufer müssen künftig kostenlos versenden
zuletzt aktualisiert: 17.04.2009 - 14:19Düsseldorf (RPO). Schlechte Neuigkeiten für Ebay-Verkäufer: Wie das Auktionshaus am 16. April zunächst mitteilte, müssen gewerbliche Händler auf der Auktionsplattform zukünftig kostenlos versenden. Nach Medienberichten soll sich diese Regelung mittlerweile allerdings auch auf Privatverkäufer ausdehnen.
Die Änderung wird laut Ebay mit einer AGB-Änderung zum 15. Juni in Kraft treten. Damit werden sich die Handels- und Rahmenbedingungen für gewerbliche Händler drastisch ändern, denn ab dem genannten Termin müssen sie zahlreiche versteigerte Produkte kostenfrei versenden.
Ab dem 15. Juni 2009 dürfen die Händler lediglich noch in folgenden Kategorien Auslands- oder Express-Lieferungen kostenpflichtig berechnen: "Audio & HiFi", "Foto & Camcorder", "Computer, TV", "Video & Elektronik", "Handy & Organizer", "PC- & Videospiele" und "Kleidung & Accessoires".
Kritiker mahnen an, dass Ebay allein finanzielle Motive verfolge, da anzunehmen ist, dass die Händler die Versandkosten künftig in den Produktpreis mit einfließen lassen und so auch die an Ebay abzuführende Verkaufs-Gebühr steigt. Das Unternehmen selbst begründet die Änderungen damit, dass Käufer über die Diskrepanz zwischen Versandkosten und Produktpreis irritiert seien.
Änderung auch für Privatverkäufer
Auf Anfrage des Online-Dienstes "chip.de" hatte Ebay mitgeteilt, dass die Änderung entgegen erster Ankündigungen auch für Privatverkäufer gelten wird. Schmackhaft gemacht werden soll die Änderung den Privatverkäufern durch regelmäßige Rabatt-Aktionen bei der Verkaufs-Gebühr.
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