Vorratsdatenspeicherung Vorsicht vor dem Schnüffelstaat

Meinung | Düsseldorf · Der Bundestag hat ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verabschiedet. Die Massenspeicherung von Daten darf nicht Freifahrtschein für die Sammelwut und Spitzeltätigkeit von Sicherheitsbehörden werden.

Vorratsdatenspeicherung: Fragen und Antworten
10 Bilder

Fragen und Antworten zur Vorratsdatenspeicherung

10 Bilder
Foto: dapd, Thomas Kienzle

Die Eile, mit der die große Koalition die neuen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen hat, ist verdächtig. Über die Speicherung von Daten wird nun zwar schon seit fast zehn Jahren diskutiert. Doch nun soll es plötzlich ganz schnell gehen, weil die SPD das leidige Thema aus der Welt schaffen will. Das zeigt nicht viel Respekt vor dem Parlament. Dass die CDU hier mitwirkt, macht die Sache nicht unbedingt besser. Der Protest der Opposition gegen das Hauruck-Verfahren ist mehr als berechtigt.

Verbindungsdaten zehn Wochen vorhalten

In der Sache ist freilich die "Speicherfrist und Höchstspeicherfrist von Verkehrsdaten", wie die Massenspeicherung jetzt verharmlosend genannt wird, deutlich entschärft worden. Statt sechs Monaten sind die Telekommunikationsunternehmen nur noch gehalten, die Verbindungsdaten zehn Wochen lang vorzuhalten. Das für Nutzer ungleich gefährlichere Bewegungsprofil, das sich aus der ständigen Ortung des Handys ergibt, muss sogar nach vier Wochen gelöscht werden. Wenn sich die Unternehmen und Behörden daran halten, ist ein fairer Kompromiss zwischen Datenfreiheit und Sicherheitsbedürfnissen bei aller Kritik im Detail gefunden worden. Die Welt ist nun mal unsicher. Und die Polizei und die Anti-Terror-Behörden brauchen große Datenmengen, um verdächtige Vorgänge schnell analysieren zu können.

Viel gefährlicher ist ein anderer Aspekt, der gerade in den jüngsten Tagen wieder viel an Gewicht gewonnen hat. Gehen die Behörden verantwortlich mit den Riesenmengen von Daten um? Da sind Zweifel angebracht. Gleich reihenweise haben Geheimdienste gezeigt, dass sie mit einmal gewonnenen Daten alles machen und obendrein sich nicht um geltendes Recht scheren, wenn es ihren Zwecken dient. Doch der Zweck heiligt nicht die Mittel. Wir haben erfahren, dass Spionage unter Freunden möglich ist, dass sensible Daten ausgenutzt werden, die nichts mit Terrorbekämpfung zu tun haben. Hier ist viel Vertrauen zerstört worden.

Der Staat ist nur so gut wie die Menschen

Dem Staat müssen also Fesseln angelegt werden. Das haben die Urteile von Europäischem Gerichtshof und Bundesverfassungsgericht vorbildlich getan. Der Staat ist nämlich nicht von sich aus gut, sondern nur so gut wie die Menschen, die ihn repräsentieren. Notwendig ist also eine bessere Kontrolle von Polizei, Verfassungsschutz, Geheimdiensten und anderen Sicherheitsbehörden. Sonst ist die oben beschriebene Balance zwischen Freiheit und Sicherheit dauerhaft bedroht. Und dann ist auch die Sicherheit nichts mehr wert.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort