Neues Gesetz geplant W-Lan-Betreiber sollen von Prozesskosten befreit werden

Berlin · Ein neues W-Lan-Gesetz soll die Haftungsrisiken für Betreiber offener Funknetze weiter senken. Die Bundesregierung sieht vor, weitere Hemmnisse für freie Funknetze etwa in Cafés und Hotels abzubauen.

 Ein Schild "Hier freies Wlan" weist in Hildesheim (Niedersachsen) auf einen Hotspot hin. (Symbolfoto)

Ein Schild "Hier freies Wlan" weist in Hildesheim (Niedersachsen) auf einen Hotspot hin. (Symbolfoto)

Foto: dpa, jst jai cul

Diese Anpassung ist aus Sicht der Bundesregierung nötig, weil der Europäische Gerichtshof im vergangenen September entschieden hatte, dass zwar W-Lan-Betreiber nicht für Rechtsverstöße Dritter haften müssen, "dass ein Gericht oder eine nationale Behörde aber gegen einen W-Lan-Betreiber eine Anordnung erlassen kann, um der Wiederholung einer Rechtsverletzung vorzubeugen", heißt es in dem Entwurf. Dies könne etwa auch durch einen passwortgeschützten Zugang erreicht werden, bei dem die Nutzer ihre Identität offenbaren müssen.

Nach dem Urteil mussten Betreiber offener Funknetze also fürchten, abgemahnt zu werden oder zu einer Verschlüsselung gezwungen zu werden. Die Koalition aus Union und SPD ist sich jedoch einig, dass sämtliche Barrieren für eine weitere Verbreitung offener W-Lan-Netze fallen sollen.

Zustimmung bei Branchenvertretern

Um den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs zu entsprechen, schlägt das Bundeswirtschaftsministerium in dem Entwurf vor, dass der Betreiber eines offenen W-Lans angewiesen werden kann, den Zugriff auf bestimmte Internetseiten an seinem Router zu sperren. Damit soll eine allgemeine Passwort-Schranke und damit ein Hemmnis für die freie Nutzung eines Funknetzes vermieden werden. Wenn Gerichtskosten entstehen, sollen diese weder zulasten des Klägers noch des W-Lan-Betreibers verhängt werden. Vielmehr stünde jeweils derjenige in der Pflicht, der das Funknetz für illegale Downloads nutzte.

Bei Branchenvertretern stieß das Gesetzesvorhaben weitgehend auf Zustimmung. Judith Steinbrecher, Rechtsexpertin des IT-Verbandes Bitkom, sagte, dass die weitere Einschränkung der Haftung von Accessprovidern und W-Lan-Anbietern zu begrüßen sei. Steinbrecher sieht aber auch mögliche Defizite: "Der Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums sieht in Paragraf 7 eine neue Anspruchsgrundlage vor, nach der auch W-Lan-Betreiber dazu verpflichtet werden könnten, bestimmte Nutzungen über die Routereinstellung für seine Nutzer zu sperren."

Die Verbände haben nun Gelegenheit, Stellung zu dem auch innerhalb der Bundesregierung noch nicht endgültig abgestimmten Entwurf zu nehmen. Der Bundesrat muss nicht mehr zustimmen.

(jd)
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