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Bundeswahlleiter prüft Veröffentlichung: Wahlprognosen bei Twitter haben Nachspiel

zuletzt aktualisiert: 28.09.2009 - 12:39

Frankfurt/Main (RPO). Die Veröffentlichung von angeblichen Prognosen zur Bundestagswahl im Internet hat möglicherweise ein juristisches Nachspiel. Die Überprüfungen der Verdachtsfälle laufen.

Wer Ergebnisse vor Ablauf der Wahlzeit veröffentlicht, dem drohen bis zu 50.000 euro Strafe. Foto: ddp, ddp

Das sagte ein Sprecher des Bundeswahlleiters am Montag der Nachrichtenagentur AP. Bislang gebe es aber außer dem "Wirrwarr", das am Sonntag beim Kurzmitteilungsdienst Twitter gelaufen sei, keine konkreten Ergebnisse.

Zum Umfang der Verdachtsfälle wollte sich der Sprecher ebensowenig äußern wie zur Vorgehensweise der Behörde bei der Überprüfung. Auch wie lange die Prüfungen dauern werden, sei bislang noch nicht abzusehen.

Das Bundeswahlgesetz legt in Paragraf 49a fest, dass ordnungswidrig handelt, wer "Ergebnisse von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidung vor Ablauf der Wahlzeit veröffentlicht". Das maximale Bußgeld beträgt 50.000 Euro.

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Am Sonntag waren gegen 16 Uhr die ersten Prognosen zur Bundestagswahl bei Twitter aufgetaucht. Ungeachtet aller Warnungen des Bundeswahlleiters überschlugen sich in der Folge die Prognosen - mit ganz unterschiedlicher Qualität, gemessen am vorläufigen Endergebnis. Unter anderem behaupteten User, sie hätten Daten des Meinungsforschungsinstituts Infratest Dimap vorliegen. Bei dem Institut war zunächst niemand für eine Stellungnahme erreichbar.

Die Veröffentlichungen von Prognosen vor Schließung der Wahllokale hatten bereits am 30. August bei den Landtagswahlen im Saarland, Thüringen und Sachsen Kritik hervorgerufen, weil damit Wähler der "letzten Minute" beeinflusst werden könnten. Bundeswahlleiter Roderich Egeler hatte daraufhin ein eigenes Team beauftragt, am Wahlsonntag das Internet und insbesondere Twitter im Auge zu behalten.

Quelle: AP/csr

 
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