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Partyaufrufe im Internet – legal oder illegal?: Wenn Flashmobs teuer werden

VON CAROLA SIEDENTOP - zuletzt aktualisiert: 21.06.2009 - 09:10

Düsseldorf (RPO). Es wurde die wohl größte Party im Leben von Christoph Stüber. Der 26-Jährige hatte im Internet zur Feier auf Sylt aufgerufen. Doch statt ein paar Freunden kamen 5000 Partygäste. Es wurde ein Flashmob, eine mehr oder weniger spontane Zusammenkunft. Nun könnte das Großereignis auch die teuerste Party im Leben des jungen Mannes werden. Ein Gericht soll prüfen, ob Christoph Stüber mindestens 20.000 Euro für die Schäden zahlen muss. Das ist die Kehrseite der vermeintlich harmlosen Aktion.

Das Internet ist ideal dafür, spontan zu sein. Doch jeder Nutzer sollte vorsichtig mit seinen Aufrufen sein und mögliche Konsequenzen bedenken. Die kennt nun auch Christoph Stüber. Er gilt längst nicht mehr harmloser Internet-Spaßmacher, sondern als möglicher Veranstalter der Riesensause.

Und als solcher könnte er zur Verantwortung gezogen werden. Denn die Aufräumarbeiten der Spontan-Party waren teuer: Es blieb haufenweise Müll am Strand und in der Stadt liegen. Das DRK war mit 50 Kräften sowie zehn Kranken- und Rettungswagen im Einsatz. Die Bilanz wird noch düsterer: Die Polizei registrierte 30 Straftaten, 14 gewalttätige Besucher kamen in Gewahrsam. Nach Angaben von Hans-Wilhelm Hansen, Ordnungsamtsleiter der Gemeinde Sylt, wird ein Prozess auch mit Blick auf mögliche Nachahmer angestrebt. Denn Flashmobs erleben offenbar ein Comeback.

Anfänge waren eher künstlerische Happenings

2003 hatten Flashmobs ihre große Zeit. Im Internet oder per SMS werden die Teilnehmer, die sich untereinander größtenteils überhaupt nicht kennen, über den Ablauf infomiert. Mehr oder weniger große Gruppen von Menschen versammelten dann blitzartig sich zu einer bestimmten Zeit auf öffentlichen Plätzen, in U-Bahnen oder Geschäften. Es können Dutzende oder Tausende sein. Und wie auf Kommando beginnen alle mit einer Aktion.

Was die Menge macht, ist je nach Aufruf unterschiedlich, doch alle tun das Gleiche: Siestarten sie eine Kissenschlacht, applaudieren unmotiviert, küssen sich, tanzen oder fangen an zu telefonieren. Nach wenigen Sekunden oder Minuten ist das Phänomen vorbei, die Menschenmasse verlässt ebenso blitzartig wieder den Ort des Geschehens. Zurück bleiben meist sprachlose und verblüffte Unbeteiligte.

Einer der ersten Flashmobs, die große Aufmerksamkeit erregten, wurde 2003 vom Journalisten Bill Wasik initiiert. In New York versammelten sich mehr als hundert Teilnehmer in einem Kaufhaus um einen Teppich. Sie erklärten den Mitarbeitern, dass sie einen „Liebesteppich“ suchten und Kaufentscheidungen grundsätzlich gemeinsam träfen. Solche Flashmobs erinnern eher an künstlerische Happening. Sie sollen unpolitisch, sinnfrei, spaßig und harmlos sein. Mit einer Demonstration haben sie nichts zu tun.

Die politische Dimension

Doch es geht auch anders. Das System funktioniert auch, um für politische Vorhabeneine große Menschenmenge zu motivieren. So haben auf den Philippinen 2001 Spontan-Demonstrationen, die in wenigen Stunden per SMS und Internet organisiert wurden, zum Sturz des Präsidenten Joseph Estrada geführt.

Auch im Iran wird bei den Protesten gegen die mögliche Wahlfälschung das Prinzip genutzt. Damit sollen trotz Sperrung vieler Kommunikationswege möglichst viele Demonstranten informiert werden. Vor allem gebildete und junge Menschen im Iran nutzen Internet und SMS, um sich über Kundegebungen auszutauschen.

Arbeitskampf mit Flashmobs

Aufsehen erregte vor einiger Zeit auch die Gewerkschaft Verdi, die mit einem Flashmob Supermärkte bestreikte. Angebliche Kunden kauften im Schneckentempo Pfennigartikel, ließen gefüllte Einkaufswagen stehen lassen, oder merkten an der Kasse, dass sie ihr geld vergessen haben. Ein Gericht entschied: Diese Flashmob-Aktionen sind durch die freie Wahl der Mittel im Arbeitskampf grundrechtlich geschützt.


 
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