Google Street View Wer online steht, kann sich wehren

München (RPO). In Großstädten wie Berlin, Frankfurt, Köln oder München sind die Aufnahmen längst im Kasten. Seit einigen Monaten fährt das Google-Auto auch übers Land, um auch die abgelegensten Dörfer für "Google Street View" abzufotografieren.

Ostereier in Google Street View
10 Bilder

Ostereier in Google Street View

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Die rollenden Kameras lichten Häuser, parkende Autos und zufällig vorbeilaufende Passanten ab. Die Datensammlung soll dreidimensionale Spaziergänge durch Straßen und Städte Deutschlands ermöglichen.

Verbraucher können sich aber gegen die neue Form der Kartografie zur Wehr setzen. Daten- und Verbraucherschützer machen darauf aufmerksam, dass jeder bei Google Widerspruch einlegen kann, wenn er nicht möchte, dass sein Haus, sein Fahrzeug nebst Nummernschild, seine Kinder oder sich selbst im Internet zu erkennen sind.

Stehen entsprechende Bilder bereits im Netz, müsse Google beanstandete Aufnahmen unkenntlich machen, also schwärzen respektive entfernen, erklärt die Rechtschutzversicherung Arag. Möglich sei auch, vorsorglich Widerspruch einzureichen, damit erst gar keine Aufnahmen veröffentlicht werden könnten, rät das Bundesverbraucherministerium.

Jeder Bürger habe das Recht, "Nein" zu sagen zur Erhebung und Veröffentlichung solcher Aufnahmen, betont Tatjana Halm, Juristin der Verbraucherzentrale Bayern betont. Google selbst verspricht, beanstandete Bilder auf Wunsch vollständig aus den neuen Stadtplänen auszuradieren, "selbst wenn das Bildmaterial bereits unkenntlich gemacht wurde."

Wie man Widerspruch einlegt

Wer Widerspruch einlegen will, sollte es schriftlich tun. Entweder per E-Mail: streetview-deutschland@google.com oder per Brief: Google Germany GmbH, Betr. Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg.

In dem formlosen Schreiben sollten die eigenen Gebäude, Grundstücke, Fahrzeuge oder Personen mit Adresse aufgelistet werden. Wer die Möglichkeit dazu hat, kann auch sogenannte Screenshots beifügen, also Ausdrucke beanstandeter Internetansichten.

Ein Widerspruch muss grundsätzlich nicht näher begründet werden. Wer Unterstützung beim Formulieren braucht, kann sich beim Bundesverbraucherschutzministerium einen Musterbrief herunterladen unter www.bmelv.de (Suchbegriff "Google Street View" eingeben).

Alternative: Ein beanstandetes Bild direkt auf der Street View-Seite im Internet melden per Mausklick. Danach geht ein Formular auf, das nur noch abgeschickt werden muss. Google verspricht, sich um Beschwerden rasch zu kümmern.

(apd/fb)
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