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Private Router werden zu Hotspots Unitymedia streitet mit Verbraucherzentrale über WLAN-Öffnung

Düsseldorf · Deutschlandweit will Unitymedia bis Ende des Jahres 1,5 Millionen neue WLAN-Hotspots schaffen. Dabei nutzt der Anbieter die Router seiner Nutzer - ohne deren Zustimmug. Nach einer Abmahnung durch die Verbraucherzentrale NRW gibt Unitymedia jetzt Fehler zu.

 Der Kabelanbieter Unitymedia hat Ärger mit der Verbraucherzentrale.

Der Kabelanbieter Unitymedia hat Ärger mit der Verbraucherzentrale.

Foto: dpa, obe AXS

"Nehmen Sie Ihr WLAN doch einfach mit!" Mit diesem Spruch wirbt der Kabel-Internetanbieter Unitymedia für sein neues Angebot. Per Brief informiert das Unternehmen derzeit seine Nutzer. Schon ab Sommer sollen diese an mehreren hunderttausend Standorten rasend schnell online gehen können - kostenlos. Was erst im dritten Absatz erwähnt wird: Für das Angebot wird jeder private WLAN-Router von Unitymedia selbst zum Hotspot - ohne vorherige Einwilligung der Nutzer. Andere Kunden können sich dann also zum Beispiel von der Straße aus einwählen und surfen.

Die Kritik der Verbraucherzentrale NRW folgt prompt. Unitymedia handle "nach Gutsherrenart", kritisiert der Verein. Die Umwandlung der Router zu Hotspots "ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden" sei "ein missbräuchlicher Umgang mit dem Vertragsverhältnis", heißt es weiter. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, der Umstellung zu widersprechen. Außerdem hat sie Unitymedia abgemahnt. Jetzt muss das Unternehmen bis Freitagabend Stellung nehmen.

Zunächst die wichtige Nachricht für alle Kunden, die nicht an der Aktion teilnehmen wollen: Widerspruch gegen die Teilnahme ist jederzeit möglich. "Sie können anrufen oder die Änderung online im Kundencenter vornehmen", sagt Helge Buchheister, Sprecher von Unitymedia. Die entsprechende Option finden Kunden online unter "Meine Produkte" > "Internet" > "WiFiSpot sperren". Möglich sei der Widerspruch auch nach Ablauf der vierwöchigen Frist, die im Schreiben an die Kunden angegeben wird.

Widerspricht ein Kunde nicht, soll es für ihn aber ohnehin keine Nachteile, sondern nur Vorteile geben, verspricht Unitymedia. "Wir hoffen, dass wir so bis Ende des Jahres 1,5 Millionen neue öffentliche Hotspots schaffen können", sagt Buchmeister.

Das öffentliche WLAN, das der heimische Router aussendet, soll strikt getrennt vom privaten Netz laufen. Es habe daher "keinen Einfluss" auf die Sicherheit des Netzwerks oder die Bandbreite, die dem Nutzer zur Verfügung steht. Auch um rechtliche Probleme müsse sich niemand Gedanken machen. Wird das öffentliche WLAN eines Routers gesetzwidrig genutzt, haftet Unitymedia, sagt Buchheister.

Die negative Reaktion auf das neue Angebot bedauert das Unternehmen. "Das ist unglücklich gelaufen", sagt Buchheister. "Wir haben unterschätzt, dass unser Schritt, der ja ein positiver sein soll, auch anders wahrgenommen werden kann." Möglicherweise würden Einzelheiten der Geschäftsbedingungen auch noch einmal geändert.

Konkret geht es etwa um die Formulierung, dass Kunden nichts gegen die Nutzung ihres Hotspots unternehmen und ihn auch nicht über längere Zeit vom Strom nehmen dürfen. "Da sind wir über das Ziel hinausgeschossen", gibt Buchheister zu. Die Intention sei eine gute gewesen, schließlich funktioniere das Angebot nur, wenn möglichst viele Hotspots auch wirklich online seien.

An der grundsätzlichen Entscheidung, dass Kunden nicht aktiv "Ja" zur Öffnung ihres Routers sagen müssen, hält Unitymedia aber fest: "Das ist eine komfortable Sache für die Kunden." Rechtlich sei man da einer anderen Auffassung als die Verbraucherzentrale. Eine aktive Einwilligung sei nicht nötig. Alles weitere würden jetzt die Gespräche mit der Verbraucherzentrale zeigen.

Die behält sich auch rechtliche Schritte vor. "Für den Fall, dass Unitymedia bei seiner Haltung bleibt, ziehen wir auch eine Unterlassungsklage nach Wettbewerbsrecht in Betracht", sagt eine Sprecherin der Verbraucherzentrale NRW. Konkret werde man sich das aber erst überlegen, wenn die Stellungnahme von Unitymedia vorliegt.

Sogenannte Community-WLAN-Dienste sind nichts Neues. Die Telekom bietet mit "WLAN To Go" einen ähnlichen Dienst an. Auch hier bekommen Kunden Zugriff auf die Hotspots anderer Nutzer. Allerdings muss ein Kunde aktiv einwilligen, damit sein Router parallel als Hotspot freigeschaltet wird, und das soll auch so bleiben. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir etwas daran ändern", sagt ein Telekom-Sprecher.

Auch Vodafone-Kunden, die zuhause über den Kabelanschluss online gehen, können auf die Hotspots anderer Nutzer zugreifen. Automatisch wird das jedoch nur bei Neukunden freigeschaltet, Bestandskunden müssen aktiv einwilligen, sagte ein Unternehmenssprecher auf Anfrage. Für Kunden in Nordrhein-Westfalen gilt dieses Angebot jedoch ohnehin nicht, da hier Unitymedia das Kabelnetz verwaltet.

(hebu)
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