Gericht weist Klage ab Gema kassiert juristische Schlappe im Kampf gegen Youtube
München · Die Videoplattform Youtube muss der Gema keine Gebühren für von Nutzern hochgeladene Inhalte zahlen. Das Landgericht München I hat am Dienstag eine Klage der Gema abgewiesen, wie beide Prozessparteien mitteilten.
01.07.2015
, 12:53 Uhr
Die Gema (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) vertritt in Deutschland die Urheberrechte etwa von Komponisten oder Textautoren. Seit Jahren streiten sie und mit Google darüber, wie viel Geld Musiker bekommen sollen, wenn ihre Videos online angesehen werden. Wegen der fehlenden Einigung sind viele Musik-Clips für deutsche Internetnutzer nicht verfügbar.