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Die GEZ hält die Hand auf: Ab 2007 werden Gebühren für den Besitz internet-fähiger Geräte fällig - also für Computer oder Handys. Das haben die Ministerpräsidenten der Länder beschlossen. Besonders hart trifft das Selbstständige, Unternehmen und Mitglieder von Wohngemeinschaften. Wir erklären Ihnen, was die neuen Regelungen für Verbraucher bedeuten.
Für Computer, die mit einer TV- oder Radio-Karte ausgerüstet sind, müssen bereits heute Rundfunkgebühren bezahlt werden.
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Privathaushalte
Privathaushalte, die bereits ein Fernsehgerät angemeldet haben, müssen nichts extra zahlen. Grundsätzlich fällt bei Privatleuten für alle Geräte nur eine Gebühr an, und zwar die jeweils teuerste. Ein Radio kostet 5,52 Euro im Monat, ein Fernseher 17,03 Euro. Weitere Geräte sind dann kostenfrei. Computer mit Internetzugang zählen gebührentechnisch als Fernseher. Wer aber offiziell weder TV noch Radio besitzt, zahlt extra.
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Wohngemeinschaften Auszubildende, Großeltern oder Untermieter, die mit im Haushalt leben, müssen für den Internet-Computer Gebühren zahlen. Aber nur, wenn sie noch keinen eigenen Fernseher angemeldet haben und mehr als den Sozialhilfesatz verdienen. In WGs wird jeder Besitzer eines Internet-PCs zur Kasse gebeten. Auch, wenn er nur Mails abruft.
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Beruflich genutzte Privatgeräte
Wer den privaten Computer oder das Handy beruflich einsetzt, den trifft es hart. Wenn beispielsweise ein Lehrer seinen PC teilweise zur Unterrichtsvorbereitung benutzt, muss er Gebühren extra zahlen. Gleiches gilt für Freiberufler mit dem Arbeitszimmer in der Wohnung.
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Unternehmen
Jedes Unternehmen muss für seinen internetfähigen PC Gebühren berappen, sofern es nicht bereits Radio- oder Fernsehgeräte angemeldet hat. Dem kann sich kaum ein Betrieb entziehen. Schließlich schreibt der Fiskus vor, dass Firmen ihre Steueranmeldungen nur noch elektronisch an das Finanzamt schicken dürfen.
Verfügt ein Betrieb über mehrere Zweigstellen, etwa Büro und Werkstatt oder Filialen, gilt die Gebühr für jede einzelne Betriebsstätte. Egal, wie viele PCs dort stehen.
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Selbstständige
Selbstständige sind besonders betroffen. Sie müssen in der Regel gleich drei Mal GEZ-Gebühren zahlen: Für den häuslichen Fernseher, das Radio im Firmenwagen und für den Firmen-PC - macht zusammnen 474,96 Euro im Jahr.
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Kontrolle
Es gibt zahlreiche Anekdoten über das Vorgehen der nach Provision bezahlten GEZ-Fahnder. Dennoch: Verbraucher sind nicht verpflichtet, sie in die Wohnung zu lassen.