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Urheberrecht im Internet: Heftige Debatte um Leistungsschutzrecht

zuletzt aktualisiert: 15.06.2012 - 17:03

Berlin (RPO). Die Diskussion um das Leistungsschutzrecht erhitzt die Gemüter. Während Netzaktivisten und Online-Wirtschaft von Einschränkungen für den Informationsfluss warnen, hoffen Verlage auf eine Waffe gegen den Missbrauch ihrer Inhalte.

Soll das Twittern von Zeitungsartikeln durch Firmen und Selbstständige demnächst etwas kosten, können Links zu Zeitschriften auf gewerblichen Facebook-Seiten nur gegen Geld gesetzt werden? Die Pläne der Bundesregierung in Sachen Urheberrecht für Printmedien im Internet stoßen bei Bloggern und Netzaktivisten auf heftigen Protest. Die Verleger sehen die Reform dagegen als wichtige Entscheidung, um ihre Inhalte im Netz schützen.

Nach dem am Donnerstag bekanntgewordenen Entwurf aus dem Justizministerium für ein Leistungsschutzrecht der Verlage soll die Nutzung von Artikeln aus den Zeitungen durch gewerbliche Internet-Seiten kostenpflichtig werden. Experten warnen vor einer Klagewelle und massiven Einschränkungen für den Informationsfluss in der Online-Welt.

Mit dem neuen Leistungsschutzrecht sollen Printmedien an den Erlösen von sogenannten Nachrichtenaggregatoren wie Google News beteiligt werden. Verleger erhalten das Recht, Geld zu verlangen, wenn ihre Artikel von gewerblichen Nutzern für ihre Internet-Präsenz eingesetzt werden. Das gilt für ganze Artikel oder auch für Teile davon, etwa Anreißer für Online-Berichte. Kostenfrei bleiben sollen reine Links, Zitate sowie die Verwendung der Texte durch nichtgewerbliche Nutzer, etwa Hobby-Blogger.

Die Initiative iRights.info erklärte am Freitag, die Auswirkungen für Suchmaschinen, soziale Netzwerke sowie für die gesamte Wirtschaft seien noch völlig unklar. Das neue Leistungsschutzrecht werde dazu führen, dass massenhaft individuelle Lizenzverträge geschlossen werden müssten. Der Blogger Sascha Lobo twitterte: "Geschäftsidee: 1)
Verlag gründen. 2) Per Software alle denkbaren Vierwortkombinationen ins Netz stellen. 3) Andere Verlage abmahnen. #LSR."

Google Deutschland erklärte, sollte der Entwurf Gesetz werden, wäre dies ein weltweit beispielloser Eingriff in die Architektur des Internet, der dem Wirtschafts- und Innovationsstandort Deutschland schweren Schaden zufügen würde.

Für den Vizepräsidenten des Europäischen Zeitungsverlegerverbandes (ENPA), Valdo Lehari jr., ist die Reform dagegen ein Meilenstein gegen den Missbrauch journalistischer Inhalten. Wie das laufende EU-Kartellverfahren gegen den Google-Konzern biete der Gesetzesentwurf aus dem Bundesjustizministerium die Chance, den Missbrauch der Leistungen von Verlagen zu Geschäftszwecken zu unterbinden. Er rechne damit, dass es mit Google zu einer einvernehmlichen Lösung komme. "Bedauerlicherweise handelt Google immer nur auf Druck", sagte Lehari jr. im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa.

Christoph Keese, Konzerngeschäftsführer Public Affairs der Axel Springer AG, schrieb in seinem Blog "Der Presseschauder", das neue Leistungsschutzrecht könnte auch eine Einnahmequelle für Blogger sein, die wie auch Zeitungen regelmäßig ihre Artikel ins Netz stellen und von anderen Nutzern verlinkt werden.

Quelle: dpa
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