Rückforderung oder Rechnungskürzung möglich: Keine Zahlungspflicht bei unregistrierten Dialern
zuletzt aktualisiert: 05.11.2003 - 11:39Mainz (rpo). Die Regulierungsbehörde hat rund 400.000 Dialern die Registrierung entzogen. Sollten Telefonkunden über einen nicht registrierten Dialer eine Verbindung aufbauen, brauchen sie die anfallenden Kosten nicht mehr zu zahlen.
Wie die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz mitteilte, dürfen nur die Anbieter solcher Dialer Zahlungen beanspruchen, die durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post registriert worden sind. Durch nicht registrierte Dialer zu Stande gekommene Verbindungen dürfen von der Deutschen Telekom nicht mehr in Rechnung gestellt werden.
Konkret betroffen sind diesen Angaben zufolge die Dialer, die sich über unterschiedlichste Internetadressen unter den Rufnummern 0190880460, 019080461 oder 0190805640 in das weltweite Datennetz eingewählt haben.
Diesen wurde wegen Verstößen gegen gesetzliche Mindestanforderungen die Registrierung entzogen. Dies hat laut Mitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zur Folge, dass sie als niemals registriert gelten und deshalb auch keine Ansprüche auf Zahlungen hätten.
Den Telefonkunden rieten die Verbraucherschützer, ihre jüngsten Telefonrechnungen genau zu prüfen. Tauchen dort Entgelte für Verbindungen über die genannten Nummern auf, haben Verbraucher zwei Möglichkeiten: Ist die Rechnung bereits bezahlt, sollte die Deutsche Telekom über die zuständige Kundenniederlassung aufgefordert werden, den entsprechenden Betrag bei der nächsten Telefonrechnung gutzuschreiben.
Wenn die Rechnung dagegen noch nicht bezahlt ist, kann der Kunde nach diesen Angaben den Rechnungsbetrag um die entsprechenden Positionen kürzen. Den Grund für die Kürzung sollte der Deutschen Telekom mitgeteilt werden, hieß es. Bei Überweisungen sei es auch möglich, im Feld für den Verwendungszweck den Vermerk "ohne Entgelte für" mit Angabe des entsprechenden Dialers oder dessen Nummer einzutragen.
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