Festnahmen in Bayern: Spione sollen für Russland US-Einrichtungen ausgespäht haben
EILMELDUNG
Festnahmen in Bayern: Spione sollen für Russland US-Einrichtungen ausgespäht haben

Bundesnetzagentur Kinderuhren mit Abhörfunktion verboten

Düsseldorf · Die Bundesnetzagentur hat den Verkauf von Kinderuhren verboten, die mit einer Abhörfunktion ausgestattet sind. Eltern könnten dabei über eine App die Uhren nutzen, um unbemerkt die Umgebung des Kindes abzuhören.

Die besten Tipps & Tricks rund um Computer, Smartphone & Co.
Infos

Die besten Tipps & Tricks rund um Computer, Smartphone & Co.

Infos
Foto: dpa, tsn sir

Das sagte Jochen Homann, Präsident der Behörde. "Nach unseren Ermittlungen werden die Uhren von Eltern zum Beispiel auch zum Abhören von Lehrern im Unterricht genutzt." Eine derartige Abhörfunktion sei in Deutschland verboten.

Viele Uhren, die speziell für Kinder zwischen fünf und 12 Jahren konzipiert sind, verfügen nach Darstellung der Bundesnetzagentur über eingeschränkte Telefoniefunktionen, die über eine App gesteuert werden.

Dabei lasse sich per App bestimmen, dass die Uhr unbemerkt vom Träger eine beliebige Telefonnummer anrufe. Das ermögliche das Abhören der Gespräche des Uhrenträgers und dessen Umgebung.

Die Bundesnetzagentur rät Eltern, solche Uhren unschädlich zu machen und dazu auch einen Nachweis aufzubewahren. Denn auch der Besitz einer solchen Uhr ist laut Behörde in Deutschland strafbar.

Gadgets 2018: Technik-Neuheiten für Freizeit & Büro
131 Bilder

Gadgets - diese Technik-Neuheiten will man haben

131 Bilder
Foto: dpa-tmn/Garmin

Aus den gleichen Gründen hatte die Behörde Anfang des Jahres auch die Kinderpuppe "Cayla" aus dem Verkehr gezogen. Auch sie war in der Lage, unbemerkt Gespräche des Kindes und seiner Umgebung aufzunehmen und weiterzuleiten.

(csr)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort